Bis Ende 2015 müssen Betriebe barrierrefrei sein
KÄRNTEN. Sozialreferentin LH-Stv.in Beate Prettner und die Anwältin für Menschen mit Behinderung, Isabella Scheiflinger, begrüßen, dass sich Kärntner Wirtschaftstreibende im Rahmen einer Veranstaltung intensiv mit der Frage der teilweise noch herzustellenden umfassenden Barrierefreiheit auseinandergesetzt haben.
Scheiflinger hob hervor, dass bis zu 20 Prozent aller Menschen mit einer (unterschiedlich schwer ausgeprägten) Behinderung leben.
Außerdem sei das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bereits seit 1. Jänner 2006 in Kraft, das das eine bis zu zehnjährige Übergangsfrist für Unternehmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vorsieht.
„Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben daher grundsätzlich bis zum 31. 12. 2015 Zeit, um bestehende bauliche Barrieren zu beseitigen. Während viele Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bereits nachgekommen sind, beginnen andere Unternehmen erst jetzt damit, sich mit den Fragen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen“, so Scheiflinger. Aus diesem Grund könne sie die jetzt aufkommende Diskussion über die „strengen“ Vorgaben des BGStG nicht nachvollziehen.
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