Körperverletzung nach Zechtour im Hotel Post
STOCKERAU/KORNEUBURG (mr). Die spannende Frage stellt sich, wie sich ein Pensionist (70) mit mehr als zwei Promille Alkohol in den Venen am 21. Juli auf der Toilette des Gasthauses zur Post einen Bruch des rechten Außenknöchels, eine Schädelprellung und den Bruch einer Zahnbrücke im Unterkiefer zugezogen hat.
Nach der Staatsanwaltschaft Korneuburg soll der Angeklagte die Ursache der Blessuren sein, indem er den Zecher brutal zusammengeschlagen hat.
Der bereits elffach einschlägig vorbestrafte Angeklagte bestreitet vehement den Tatvorwurf. Er verantwortet sich dahin, dass er zwar im Lokal gesessen sei, jedoch die Toilette erst betreten habe, nachdem er einen "Mordspumperer" vernommen habe. Der Verletzte sei zu diesem Zeitpunkt bewusstlos in seinem Blut am Boden gelegen und der Angeklagte habe erste Hilfe geleistet. "Er muss unheimlich fett gewesen sein und da hat es ihn offenbar geworfen", so der Angeklagte treuherzig und bestätigt durch seine Ehegattin.
Zur Vernehmung einer Kellnerin und Einholung eines Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Verletzungsursache, wurde die Hauptverhandlung vertagt.
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