Bürgerservice nicht zu wörtlich nehmen !
Ein Stadtbewohner bemerkt eine defekte Straßenbeleuchtung.
Da er über die Zuständigkeiten nicht Bescheid weis, meldet er den Schaden bei der Bürgerservicestelle im Rathaus.
Als Antwort wird übermittelt:
"Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an den EVN-Störungsdienst Tel. 02732/82915."
Na ja, die Bürgerservicestelle weis jedenfalls wofür sie nicht zuständig ist.
Die Meldung selbst weiter zu leiten würde wohl eine zuständigkeitshalbere Kompetenzüberschreitung bedeuten.
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