Private Häuslbauer: Strafe bei Lohndumping
„Bauherrenhaftung“ betrifft nicht nur Firmen
Mit 1. Jänner 2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass der Auftraggeber von Bauarbeiten auch für eine Unterbezahlung jener Arbeitnehmer haftet, die für ausländische Firmen in Österreich arbeiten.
Kampf gegen unseriöse Firmen
„Durch die neue gesetzliche Grundlage sollen unseriöse Firmen möglichst rasch vom Markt verdrängt werden“, sagt Gerhard Paul Koppel, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Nicht nur klassische Bauarbeiten
Diese neue „Bauherrenhaftung“ betrifft nicht nur Firmen. Auch Private können zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Bauarbeiten – dazu zählen neben den klassischen Bauarbeiten auch Umbauten, Renovierungen, Reparaturen oder Wartungen – handelt, und der Auftraggeber das geplante Lohn- und Sozialdumping erkennen musste.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein sehr günstiges, marktunübliches Preisangebot einer ausländischen Firma vorliegt, das nur ein Bruchteil von dem veranschlagt, was ein österreichische Auftragnehmer noch vor ein paar Jahren verlangt hat.
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