Polizei verhindert illegales Etablissement
Pech für zwei Prostituierte aus Wien: Die beiden Sexarbeiterinnen mieteten ein Zimmer in einem Hotel in Bahnhofsnähe an, um dort illegal ihre Dienstleistungen anzubieten. Doch noch bevor die ersten Kunden empfangen werden konnten, schob der Erhebungsdienst der städtischen Bezirksverwaltung dem Vorhaben einen Riegel vor. Die Damen wurden angezeigt.
Seit die verschärften Bestimmungen für Prostitution im oberösterreichischen Sexualdienstleistergesetz im September 2012 in Kraft getreten sind, handelt es sich bereits um die 53. Schließung eines illegalen Etablissements. Das ergibt rund zehn Schließungen pro Jahr. Momentan sind im Linzer Stadtgebiet 18 bewilligte Betriebe registriert. Die Mitarbeiterinnen müssen ein gültiges Gesundheitsbuch vorweisen. Bei wöchentlichen Untersuchungen erhalten sie die erforderlichen Genehmigungen. Wird bei einer Kontrolle durch die Mitarbeiter des Erhebungsdienstes jemand ohne Gesundheitsbuch angetroffen, kann ein Betrieb gesperrt werden. „Von der Einhaltung der klaren Richtlinien des Gesetzes profitieren die Sexualdienstleisterinnen und die Kunden. Das Gesundheitsrisiko wird minimiert, die hygienischen, rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen müssen von den Betreibern eingehalten werden“, sagt Sicherheitsstadtrat Detlef Wimmer.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.