Unterstützung bei Wohnraumschaffung

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Die Wohnbauförderung des Landes OÖ unterstützt bei der Finanzierung. Gefördert werden Neubau und Sanierung der eigenen vier Wände. Zusätzlich sind Beiträge zur Errichtung von Energiegewinnungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien möglich. Der Einsatz von innovativen Hauptheizsystemen ist beim Neubau von Eigenheimen Fördervoraussetzung. Dazu zählen Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer Brennstoffe wie Hackgut- oder Pelletsheizungen. Auch elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme oder Erdgas-Brennwert- beziehungsweise Flüssiggas-Brennwert-Anlagen sind möglich. Kombiniert können sie entweder mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage werden. Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden.

Maximal zwei Wohnungen

Das neu errichtete Eigenheim darf aus maximal zwei Wohnungen bestehen. Die Mindestgröße je Wohnung muss 80 Quadratmeter betragen. Der Bezug des geförderten Eigenheims hat spätestens drei Jahre ab Zusicherung zu erfolgen. Gefördert wird durch Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das geförderte Objekt als Hauptwohnsitz nutzen, sind förderfähig. Wer saniert, muss darauf achten, dass das Objekt bei Eigenbedarf als Hauptwohnsitz genutzt oder als Hauptwohnsitz vermietet wird. Die Baubewilligung muss dabei vor mindestens 20 Jahren erteilt worden sein. Zuschüsse gibt es unter anderem bei der Sanierung von Einzelbauteilen, bei Dachsanierung, bei energetischer Sanierung, bei Maßnahmen, die die Trockenlegung und statische Sicherheit betreffen oder bei behindertengerechten Umbauten. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien: www.wohnbaufoerderung-neu.at

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