Leserbrief
Wider den Generalverdacht
Der Vorfall vom 22. Juni, bei dem ein 13-jähriges Mädchen in einer Umkleidekabine des Weinlandbades sexuell genötigt worden sei, hat uns tief erschüttert. Mehr noch als andere Gewaltdelikte fügen sexuell motivierte Überfälle den Opfern seelische Wunden zu, die durch Ausforschen des Täters und seine Verurteilung allein nicht zu heilen sind. Dazu kommt die gesellschaftlichen Dimension eines solchen Verbrechens: Es sät Misstrauen und Angst in der Bevölkerung und vergiftet das friedliche Zusammenleben. Das Geschehene ist also nicht kleinzureden; es ist Aufgabe der Sicherheitsorgane, den Täter möglichst rasch auszuforschen und der Justiz, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Dringend geboten ist aber auch, Ruhe zu bewahren und nicht, vom Einzeltäter ausgehend, ein ganzes Kollektiv unter Generalverdacht zu stellen. Im Moment, da ich diese Zeilen schreibe, läuft noch die Fahndung. Aufgrund der Beschreibung, die das Mädchen vom Aggressor geben konnte, sind viele davon überzeugt, dass es sich bei ihm um einen in Mistelbach untergebrachten Flüchtling handelt. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde es nicht die Feindseligkeit gegenüber den 220 Asylwerbern in Mistelbach rechtfertigen, die vom Vorfall genauso entsetzt gewesen sind, wie die einheimische Bevölkerung.
Folgten wir der Logik derjenigen, die einen Einzelfall verallgemeinern, dann müssten wir alle Mistelbacher für ein Verbrechen verantwortlich machen, das einer oder eine von ihnen begangen hat: einen Mord, eine Vergewaltigung, eine andere Straftat. Michael Chalupka, der Direktor der Diakonie Österreich, hat in Zusammenhang mit der verabscheuungswürdigen Attacke im Weinlandbad und des eintägigen Zutrittsverbots für Flüchtlinge vor einer pauschalen Schuldzuweisung gewarnt. Man dürfe nicht jemanden für eine Tat bestrafen, die ein anderer begangen hat: „Das ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung – und das schützt uns alle.“
Leider denken nicht alle so. Das Ereignis hat die Gemüter aufgewühlt und diejenigen, die jeden Anlass nutzen, um die Einheimischen auf Rassismus einzuschwören, wittern die Gunst der Stunde. Statt, wie geboten, die Integration der Flüchtlinge mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern, werden Maßnahmen gefordert, die das Gegenteil bewirken, nämlich eine Aussonderung der Flüchtlinge. Damit blieben sie aber dort, wo sie schon aufgrund der gebotenen Vernunft und Besonnenheit nicht bleiben dürfen: am Rande, unter sich, allein mit ihren traumatischen Verfolgungs- und Fluchterfahrungen, ohne Kontakte zu oder Freundschaften mit den Einheimischen.
Miteinander reden. Zueinander kommen. Die anstehenden Probleme sachlich diskutieren. Dem oder der anderen offen, ohne Vorbehalte begegnen. Phantastereien von Bürgerwehren oder ähnlichen Unternehmungen, der Polizei mit fragwürdigen Mitteln und auf eigene Faust Konkurrenz zu machen, eine klare Absage erteilen. Haltlosen Gerüchten widersprechen. Hetzrednern entgegentreten. Sich nicht auseinander dividieren lassen. Das sind die richtigen und auch die einzigen effizienten Mitteln, um die Sicherheit zu erhöhen und ein Zusammenleben zu fördern, das frei ist von Hass, Missgunst und Gewalt.
Eine Alternative dazu gibt es nicht: Der Bezirk Mistelbach ist keine Insel, auf der die gesetzliche und moralische Pflicht, Verfolgten Schutz zu gewähren, außer Kraft gesetzt ist.
Florian Ladengruber
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