Zwei Klassen-Gesellschaft in St. Nikola

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Ausländer werden ab sofort als Asylwerber gezählt. Das beschloss der Gemeinderat. ST. NIKOLA. Der Gemeinderat bewilligte der Josef Danzer GmbH 80 Asylwerber-Plätze. Jetzt teilte Bürgermeister Nationalrat Nikolaus Prinz der Danzer GmbH mit, „dass in die Zahl von 80 Personen nicht nur Asylwerber eingerechnet werden, sondern auch andere Ausländer, die in den Häusern St. Nikola 31 bzw. 19 nächtigen“. Im Haus 19 führt die Danzer GmbH eine Pension. In dieser wohnen derzeit drei Familien mit Kindern mit einem positiven Asylbescheid.
Karl Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, teilt auf Anfrage mit, dass bei Asylwerber-Quoten ausschließlich Asylwerber einberechnet werden. Laut Rechtesexperten der Wirtschaftkammer OÖ kann eine Gemeinde einem Pensionsbetreiber nicht verbieten, Personen mit positivem Asylbescheid zu beherbergen. Denn ein positiver Asylbescheid weist eine Person als anerkannten Flüchtling aus. Damit hat diese Person weitgehend die gleichen Rechte wie ein österreichischer Staatsbürger: Recht auf Aufenthalt, Arbeit oder Sozialversicherung.
„Das Schreiben des Bürgermeisters traf uns wie ein Keulenschlag. Wir können nicht Familien mit Kindern auf die Straße setzen. Diesen Familien wollen wir eine Starthilfe für ihr neues Leben in Österreich geben. Sie können noch ein bis drei Monate zu sehr günstigen Konditionen bei uns wohnen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben“, ist Geschäftsführer Friedrich Hillebrandt betroffen. Da auch Deutsche, Schweizer oder Tschechen Ausländer sind, dürften diese künftig nicht in den Häusern der Danzer GmbH einziehen.

Einen weiteren Keulenschlag versetzte Nikolaus Prinz der Danzer GmbH mit dem Schreiben, laut Gemeindevorgaben Freizeiteinrichtungen zu verbessern bzw. auszubauen. „Der Bürgermeister hat sich unser Freizeitangebot im Haus wahrscheinlich nie angeschaut“, informiert Friedrich Hillebrandt und führt die BezirksRundschau durch das Haus. Das Angebot kann sich sehen lassen: Fitnessraum mit zahlreichen Trainingsgeräten, Sauna, Solarium, Kinder-Heimkino, Seminarraum, Aufenthaltsraum mit Spielen und Tischtennis, Spielplatz, in jedem Zimmer Fernseher, Gratis-Internetzugang. Aus derartigen ‚Erlässen‘ eines Bürgermeisters spricht weniger die Sorge um das Wohl und die Würde der Menschen oder dass die verfügbaren Betten einer Gemeinde eventuell überbelegt werden könnten, sondern eher das Ansprechen gängiger Ressentiments. Mit einem korrekten Umgang mit Flüchtlingen unter dem Aspekt der Menschenrechte haben derartige ‚Amtshandlungen‘ wenig zu tun!“, sagt Gunther Trübswasser Vorsitzender SOS-Menschenrechte.

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Brief an die Danzer GmbH, Auszug aus den Gemeindemitteilungen, die auch an alle Gemeinden des Bezirks gingen:

Brief an den Beherbergungsbetrieb
Firma
Josef Danzer GmbH
St. Nikola 31
4381 St. Nikola/D.
Asylwerber-Beherbergung;
Konkretisierung des bestehenden GR-Beschlusses
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile Ihnen gemäß Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikola an der Donau in der Sitzung vom 18. 06. 2014 unter Tagesordnungspunkt 17 Folgendes mit:
 Die Kenntnisnahme der Unterbringung einer Asylwerberzahl von 80 Personen im Objekt St. Nikola 31 wird in der Form ergänzt bzw. konkretisiert, dass in die Zahl von 80 Personen nicht nur Asylwerber eingerechnet werden, sondern auch andere Ausländer, die in den Häusern St. Nikola 31 bzw. 19 nächtigen. Ausgenommen sind bis zu sechs Personen, die im Restaurant (derzeit Fu Long) arbeiten. Kurzfristige Überschreitungen der Zahl von 80 Personen (z. B. anlässlich des Wechsels von Asylwerbern) sind im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich.
 Entsprechend unserer Vorgaben sind die von Ihnen geschaffenen Freizeiteinrichtungen – speziell Ihr Kinderspielplatz – noch besser zu gestalten bzw. auszubauen.
 Bitte machen Sie Ihre Bewohner auf die österreichischen Bestimmungen zum Radfahren (Kinderhelmtragepflicht, Altersbestimmungen, …) und auf die Aufsichtspflicht der Eltern allgemein aufmerksam und kontrollieren Sie nach Möglichkeit deren Einhaltung. Das glei-che gilt für die Nachtruhe (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).
 Wir ersuchen Sie im Interesse aller Beteiligten, Ihre Bewohner weiterhin anzuhalten, den Sportplatz in Struden – wie großteils bisher schon geschehen bzw. auch bereits vor dem Vorliegen einer entsprechenden Sportplatzordnung – vernünftig und schonend zu nutzen.
Ich ersuche Sie um Verständnis für diese Forderungen, bitte um baldige positive Umsetzung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister:
NR-Abg. Nikolaus Prinz

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Foto: Cityfoto
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