Absolutes Tierhalteverbot für Hundezüchter
BEZIRK. Bereits im Vorjahr stand ein Hundezüchter-Paar aus dem Bezirk vor dem Richter und wurde wegen schweren Betrugs und Tierquälerei verurteilt. Erneut war das Paar nun wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, todkranke Welpen verkauft und Tiere unter katastrophalen Bedingungen gehalten zu haben. Nun wurden sie wieder wegen schweren Betrugs und Tierquälerei verurteilt. Die Frau erhielt diesmal eine unbedingte Haftstrafe von 18 Monaten, ihr Mann fasste als Mittäter zwölf Monate (vier davon unbedingt) aus. Im ersten Verfahren hatte die Frau 24 Monate unbedingt, ihr Partner 24 Monate teilbedingt erhalten.
Vom "Häfn" in den Gerichtssaal
Die Frau musste bereits aus dem Gefängnis in den Gerichtsaal gebracht werden. Ihr Parner war nicht in Haft, er war mit Fußfessel unterwegs. Das Urteil ist rechtskräftg. Das Paar wurde mit einem absoluten Tierhalteverbot belegt.
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