AK gewinnt Musterprozess im Streit um Makler-Provision
Eine junge Salzburger Familie mit zwei Kindern plante, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Mit einem Makler wurde – so wie es üblich ist – eine Provisionsvereinbarung getroffen. Dabei wurde aber auch ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Familie keine Wohnbauförderung erhalten sollte, festgehalten. Das Schicksal wollte es, dass die Großmutter der Familie erkrankte und damit die vereinbarte finanzielle Unterstützung für die junge Familie wegfiel. Das hatte wiederum zur Folge, dass die Wohnbauförderung aufgrund der zu geringen Eigenmittel nicht gewährt wurde. Die Familie trat vom Kaufvertrag zurück, doch der Makler wollte auf sein Provisionshonorar in der Höhe von 9.000 Euro nicht verzichten.
"Urteil stärkt Position der Konsumenten"
"Wir haben den Rechtsschutz für die Familie übernommen und in erster und zweiter Instanz gewonnen", freut sich AK-Wohnrechtsexpertin Edith Steidl. "Allen Beteiligten, auch dem makler, war klar, dass der Erhalt der Wohnbauförderung eine wesentliche Grundlage des Vertrages ist. Das Urteil stärkt die Position der Konsmenten."
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