Rechtsstreit um Wohnmobil
Morsche Bodenplatte ermöglicht Vertragsauflösung
Der „Zivilrechtsfall des Monats“ des Oberlandesgerichts Linz spielt dieses Mal im Bezirk Freistadt. Im Mittelpunkt steht ein Wohnmobil mit morscher Bodenplatte. BEZIRK FREISTADT, LINZ. Der Kläger erwarb von einer Privatperson ein gebrauchtes Wohnmobil um 25.000 Euro. Wie unter Privatpersonen üblich, vereinbarten die Vertragsparteien einen Gewährleistungsausschluss. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Bodenplatte des Kfz morsch war, klagte der Käufer auf Rückabwicklung des...