Alkoholverbot in der Gstättengasse ab Oktober
SALZBURG. Der Stadtsenat hat einstimmig ein Alkoholverbot im Freien und jeweils an Wochenenden für den Bereich Gstättengasse zwischen Klausentor und Gstättentor beschlossen. Inkludiert sind auch noch der Ursulinenplatz und der Anton Neumayr-Platz. In dieser Zone ist - nach dem Vorbild der Regelung am Rudolfskai - sowohl die Mitnahme als auch der Konsum von Alkohol Im Freien verboten. Die Regelung gilt jeweils an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen von 00.00 bis 06.00 Uhr.
Geldstrafen bis zu 300 Euro
Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu 300 Euro geahndet werden.
Anlass für die Regelung sind massive und berechtigte Beschwerden der Bewohner der Gstättengasse, die unter Lärm, Anstandsverletzungen und Kleinkriminalität entlang der Lokalmeile zwischen Gstättentor und Ursulinenplatz zu leiden hatten. Das Alkoholverbot tritt Anfang Oktober in Kraft. "An der Lokalmeile Gstättengasse haben manche Gastwirte und deren Gäste den Bogen überspannt. Wir müssen zum Schutz der Anrainer einschreiten", betonte Bürgermeister Heinz Schaden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.