Standortbeitrag: Stadt bekommt 35 Millionen zurück
Vergleich zu Krankenhaus-Standortbeitrag vor Verfassungsgerichtshof formell abgeschlossen.
ST. PÖLTEN (red). Die bevollmächtigten Vertreter der Stadt St. Pölten und des Landes Niederösterreich schlossen am 22. August 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof den Vergleich in Bezug auf den Standortbeitrag für das Landesklinikum St. Pölten. Die getroffene Regelung wird damit rechtswirksam.
In der Erkenntnis vom 11. März 2014 hatte der Verfassungsgerichthof festgestellt, dass die Höhe des Beitrages, den die Stadt St. Pölten bisher für die Finanzierung das Landesklinikum zu zahlen hatte, verfassungswidrig ist. In den darauffolgenden Monaten wurde von den zuständigen Beamten und politischen Vertretern der Stadt St. Pölten und des Landes Niederösterreich ein Vergleich ausgehandelt, der im Sommer sowohl vom Gemeinderat als auch von der Landesregierung abgesegnet worden war. Mit dem Abschluss des Vergleichs vor dem Verfassungsgerichtshof werden die getroffenen Regelungen nun auch formell rechtswirksam und verbindlich.
Stadt bekommt Millionen zurück
Demnach erhält nun die Stadt St. Pölten innerhalb der nächsten Wochen 35.100.000 Euro zurücküberweisen und wird weiters Landesförderungen in der Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro für Sonderprojekte erhalten. Der abgeschlossene Vergleich regelt auch die Höhe der künftigen Standortbeiträge der Stadt, die deutlich niedriger sein werden. Der für 2014 ermittelte Standortbeitrag wird demnach rund 3,3 Millionen betragen und somit etwa 6,8 Millionen Euro unter dem veranschlagten Wert liegen. Auch die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist zugesagt.
Bürgermeister zufrieden
„Mit dem für beide Seiten annehmbaren Vergleich sind die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadt St. Pölten zur Finanzierung des Landesklinikums vollständig ausgeräumt, weil auch eine Regelung für die künftigen Krankenhaus-Beiträge, die deutlich niedriger sein werden, getroffen wurde“, kommentiert Bürgermeister Matthias Stadler zufrieden den abschließenden Rechtsakt vor dem Verfassungsgerichtshof.
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