Die e-card gehört ins Reisegepäck: Versicherungsschutz in ganzer EU
Nicht nur Sonnencreme, Bikini und Co. gehören in den Reisekoffer. Auch die e-card sollte unbedingt mit in den Urlaub. Die Karte gilt nicht nur in Österreich, sondern ist auch die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK).
BEZIRK. „Die wertvollste Karte im Geldbörsel ist die e-card! Vergessen Sie die Karte daher auch im Urlaub nicht“, rät OÖGKK-Direktorin Mag. Dr. Andrea Wesenauer. Die EKVK auf der Rückseite der e-card weist den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach. Auch in Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro (ab 1.7.2016) wird die EKVK akzeptiert. In diesen beiden Staaten muss man sich allerdings vor der medizinischen Behandlung bei der nationalen Gesundheitsdienststelle registrieren lassen. Im medizinischen Notfall ent-fällt freilich diese Formalität.
Tipp: Vor Behandlung nachfragen
„Es ist ratsam im Krankheitsfall nachzufragen, welche Ärzte oder Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsortes die EKVK akzeptieren“, erklärt OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Dann verrechnen die Krankenversicherungsträger gegenseitig die Behandlungskosten. Wer sich „privat“ behandeln lässt, muss damit rechnen, die Krankenbehandlung vorerst bar bezahlen zu müssen. Gegen Vorlage einer detaillierten Originalrechnung und einer Zahlungsbestätigung erstattet die OÖGKK einen Teil der Kosten einer privaten Behandlung zurück.
Versicherung außerhalb der EU
Für die Türkei sowie Montenegro (bis 30.6.2016) braucht man weiterhin einen Urlaubs-krankenschein, erhältlich beim Arbeitgeber (Erwerbstätige) oder der OÖGKK (Pensi-onisten, Arbeitslose). In allen übrigen Staaten müssen die Kosten einer notwendigen Krankenbehandlung generell zuerst selbst bezahlt werden. Nach Vorlage der ärztlichen Honorarnote erhält man von der OÖGKK einen teilweisen Kostenersatz nach den für Österreich gültigen Vertragstarifen für jene Behandlungen, die auch in Österreich von der OÖGKK bezahlt werden.
Die OÖGKK empfiehlt eine private Reiseversicherung abzuschließen, da bestimmte Leistungen generell nur durch eine private Urlaubsversicherung gedeckt sind. So besteht etwa für den Krankenversicherungsträger keine Möglichkeit, die Kosten für Heimtrans-porte bei Unfällen oder Krankheiten zu übernehmen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.