Einweisung nach versuchtem "suicide by cops"
MÖDLING, BEZIRK BADEN. Jener Mann, der in der Nacht auf 1. September in der Bar des Hotels Babenbergerhof einen Polizisten mit einem Messer angegriffen hat, und nur durch einen Schuss zu stoppen war, stand heute vor Gericht. Die Anklage: Versuchter Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt, Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Vorgeschichte: Der Mann aus dem Bezirk Baden, der schon zwei Tage im Hotel gewohnt hatte, saß an jenem Abend in der Bar und spielte auffällig mit einem Messer. Auf die Frage des Kellners, was er damit wolle, erklärte er: "I want to kill somebody". Der Hotelangestellte vor Gericht: "Ich sagte ihm, dass ich die Polizei rufen würde, er nahm das ruhig hin." Danach sei der Angeklagte alleine in der Bar gewesen und von Fenster zu Fenster gegangen. Ein weiterer Zeuge: "Ich glaube, er wartete auf die Polizei. Als die Beamten dann kamen, stürmte er mit erhobenen Messer auf sie zu. Ein Polizist rief: "Halt, Polizei, Messer weg", doch der Mann rannte weiter auf seinen Kollegen zu." Dem blieb dann nichts übrig, als in Notwehr zu schießen. Der Angeklagte erlitt einen Bauchschuss. Die Beamten vor Gericht: "Nach dem Schuss erklärte er auf die Frage, warum er das getan hat "I want to kill somebody".
Selbstmord schwierig
Vor Gericht erklärte der 40jährige, besachwaltete Mann, dass er einen "suicide by cops" geplant hatte, also die Beamten angriff, um von ihnen erschossen zu werden, weil "ein Selbstmord schwierig ist".
Die psychologische Sachverständige Dr. Sigrun Roßmanith erklärte, dass der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie leide und die Gefährlichkeitsprognose für mögliche künftige Taten ungünstig ist. "Er ist in sich selbst haltlos und deshalb brandgefährlich." Der Mann erklärte vor Gericht, dass er seit Jahren von der CIA überwacht werde und "die meine Gedanken lesen können". Er habe aufgehört seine Medikamente zu nehmen, weil es ihm besser gegangen sei und weil seine Mutter nicht mehr bei ihm gewohnt habe. Außerdem habe er täglich zehn Dosen Bier getrunken.
Das Urteil lautete auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist nicht rechtskräftig.
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