Heuberg: Rechtliche Klarheit für Parkplätze gefordert
Viele Anrainer parkten ihre Fahrzeuge unbewusst rechtswidrig. Jetzt wird für Klarheit gesorgt.
HERNALS. Rebeka Johler hat schon vier Anzeigen erhalten, manche Nachbarn bis zu zwölf. Sie lebt seit fast acht Jahren in der Nachreihengasse und bisher gab es nie Probleme beim Parken im Grätzel. Seit Mai dieses Jahres erhalten Autobesitzer aber regelmäßig Strafen.
Stellplätze nicht erlaubt
Der Grund: Laut Straßenverkehrsordnung muss immer eine gewisse Fahrbahnbreite zum Befahren einer Straße übrig bleiben. Diese Mindestbreite wird am Heuberg durch parkende Autos zum Teil nicht eingehalten.
Rechtssicherheit gefordert
"Die Anzeigen kommen erst Wochen später ins Haus. In der Zwischenzeit parken alle wieder dort und werden erneut gestraft, weil sie nicht wissen, dass sie hier offiziell gar nicht stehen dürfen. Es herrscht völlige Rechtsunsicherheit", klagt Rebeka Johler.
Jetzt reagiert der Bezirk und hat in zwei Versammlungen gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen entwickelt. Es sind Bodenmarkierungen geplant, die die Stellplätze künftig kennzeichnen sollen. Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer erklärt, dass es wegen der zu schmalen Straßen eine Ausnahmeregelung für die Parkerlaubnis vor Ort brauche. Ein diesbezüglicher Bescheid müsse bei der MA 46 (Verkehrsorganisation) eingeholt werden.
Neue Parkplätze schaffen
"Wir werden die Anrainer sofort benachrichtigen, sobald der Bescheid da ist", so Pfeffer. Es werde auch neue Parkplätze im weitläufigen Kreuzungsbereich Heuberggasse / Nachreihengasse geben.
Warum es nach jahrelangem problemlosen Parken plötzlich zu den vielen Anonymverfügungen kam, erklärt sich Pfeffer so: "Gewisse Anrainer haben sich offensichtlich am Lärm oder den Behinderungen durch Baustellen-Lkw gestört und Anzeige erstattet. Jetzt wird verstärkt kontrolliert."
Zur Sache
Viele Autobesitzer wurden am Heuberg gestraft, ohne zu wissen, dass sie rechtswidrig parkten. Der Bezirk schafft nun durch das Markieren von Stellplätzen Rechtssicherheit. Nachdem ein diesbezüglicher Bescheid bei der MA 46 eingeholt ist, übernimmt die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) die Durchführung. Das Prozedere sollte bis Ende August abgeschlossen sein.
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