Explosion im 22. Bezirk
Gerichtsverhandlung des Donaustädter Bombenbastlers

- Am 15. Februar kam es zur Verhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Donaustädter Bombenbastler.
- Foto: EIZINGER Alexandra/WirtschaftsBlatt/picturedesk.com
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Dienstag, 15. Februar, fand die Verhandlung des 47-jährigen Donaustädters statt, der als Bombenbastler bekannt ist. Ende August 2021 explodierte seine selbstgebaute Rohrbombe in der Wohnung.
WIEN/DONAUSTADT. Am Montag, 30. August 2021, hörte man im 22. Bezirk einen lauten Knall – ausgelöst von einer selbstgebastelten Rohrbombe, die detonierte. Am 15. Februar fand die öffentliche Verhandlung statt. Doch nicht nur das Ereignis vom 30. August stand auf der Tagesordnung, sondern auch ein Vorfall vom 4. Juni.
Nach fast fünf Stunden Verhandlung kam das nicht rechtskräftige Urteil: Der Donaustädter leidet laut Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie. Er wird als nicht zurechnungsfähig eingestuft und somit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Anwältin des Mannes hat um drei Tage Bedenkzeit gebeten.

- Da es einen Einbruch im Haus gab, bastelte der Donaustädter eine Bombe.
- Foto: LPD Wien
- hochgeladen von Magazin RegionalMedien Austria
Nach dem Basteln wird Staub gesaugt
"Ich habe im Internet zufällig gesehen, dass man Sprengstoff selber herstellen kann", verrät der Angeklagte. Gemeinsam mit seiner Mutter wohnt er in einem Haus mit Garten. Der Mann hatte im Haushalt die nötigen Chemikalien und wollte in seinem Zimmer im ersten Stock experimentieren. Als Grund für die gebastelte Bombe gibt er an, dass es einen Einbruch gegeben hat. Er fühlte sich nicht mehr sicher.
Als der Donaustädter die Bombe fertig gebastelt hat, griff er zum Staubsauger, um seinen Arbeitsplatz zu reinigen. Einen Teil des Sprengsatzes hat der 47-Jährige in der Gürteltasche versteckt. Dieser Teil des Sprengsatzes kam mit dem Staubsaugerrohr in Kontakt und entzündete durch eine Reaktion. "Ich war verletzt und habe Blut verloren, habe laut geschrien", schildert der Bastler den Tag. Ein Freund von seiner Mutter war zu Besuch und eilte zur Hilfe. Die Rettung wurde gerufen. Der Freund schlug vor, dass die beiden den Einsatzkräften entgegen gehen, diese waren jedoch noch auf dem Weg.
Beschimpfungen mit Nachbarn
Der Angeklagte hat einen Stein gegen das Nachbarhaus geworfen, wodurch die Nachbarn aufgewacht sind. Daraufhin haben sich die Bewohner bedroht gefühlt und die Polizei kontaktiert. Laut Gericht besteht der Vorwurf, dass der 47-jährige Mann mittels Schusswaffe einem Nachbarn mit dem Umbringen gedroht hat. Zur besagten Schusswaffe meint der Donaustädter, es handle sich um eine Attrappe, gebastelt aus einer Klopapierrolle mit Stock.
Als die Polizei eintraf, versperrte sich der Donaustädter im Zimmer, denn er habe Angst vor den Beamten. Außerdem hatte er noch Sprengsätze bei sich. Diese warf er in einen Kübel mit Watte. Schließlich ergab sich der Mann dann doch der Polizei.
Ätzende Lösung in den Augen der Polizisten
Bei der Verhandlung vom 15. Februar ging es auch um den 4. Juni 2021. Der Donaustädter, der laut Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie leidet, hatte den Verdacht, dass sich Polizisten am Gelände seines Wohnortes befinden. Aus Angst vor den Beamten alarmierte er die Rettung. Die Einsatzkräfte informierten die Polizeibeamten, welche ebenso zum Tatort gekommen sind. "Der Einsatzgrund war eine Psychose", wie einer der Inspektoren als Zeuge schildert.
Nachdem die Polizisten eintrafen, hatte niemand die Tür geöffnet. Jedoch hörten sie eine Stimme hinter der verschlossenen Garagentür. Schließlich konnten die Inspektoren doch zu dem Angeklagten ins Innere des Gebäudes vordringen. Der Donaustädter flüchtete jedoch dann in sein Zimmer in den ersten Stock. Als die Beamten eintrafen, fanden sie den 47-Jährigen beim Fenster, mit einem Gegenstand in der Hand, welcher einer Waffe ähnelte.

- Im Landesgericht für Strafsachen Wien fand am 15. Februar die Verhandlung im 2. Stock Verhandlungssaal 211 statt.
- Foto: Brandl
- hochgeladen von Sophie Brandl
Der angeklagte Mann erinnert sich, dass er sich vor das Fenster gestellt hat und die Beamten gebeten hat, nicht näher zu kommen. Er selbst hatte keine Absicht zu springen, doch er verlor das Gleichgewicht, als sich die Polizei näherte. Diese wollte den Donaustädter vor einem Fenstersprung retten, weshalb einer der beiden Inspektoren das Bein des Mannes griff. Der 47-Jährige griff aus Reflex zu einer Flasche, die mit Reinigungsbenzin gefüllt war. Diese hatte er zum Arbeiten neben das Fenster gelagert. Er spritzte die ätzende Lösung in die Augen zweier Inspektoren.
2016 wurde der Angeklagte, der in die Muehl-Kommune reingeboren war, im Schlaf von der Cobra überrascht, seit dem habe er Angst vor der Polizei. Grund für den Einsatz war eine Anzeige gegen illegale Prostitution. Der Donaustädter äußerte gegenüber seiner Mutter zu Hause gefeiert zu haben und versteht den Vorwurf nicht. Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.



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