Gerichtsurteil
Bombenbastler aus Donaustadt wird in Anstalt eingewiesen

- Der Verdächtige dürfte nicht amtsbekannt sein.
- Foto: Ewald Fr_ch - Fotolia
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Eine Explosion in einem Einfamilienhaus, ausgelöst durch eine selbstgebaute Rohrbombe, erschütterte im August 2021 die Donaustadt. Das Gericht will den Mann in eine Anstalt für geist abnorme Rechtsbecher einweisen lassen.
WIEN/DONAUSTADT. Der 47-jährige Mann, der vergangenen August mutmaßliche mehrere Rohbomben in seinem Haus in der Donaustadt baute und von denen eine nachts explodierte, musste sich heute vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.
Nach der rund vierstündige Verhandlung wurde gegen 14 Uhr das Urteil verkündet. Das Gericht lässt den Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen. Grund für die Einweisung in eine Anstalt statt einer Haft ist seine bestätigte paranoide Schizophrenie.
Urteil nicht rechtskräftig, Täter will Bedenkzeit
Das Gericht schätzte die Situation so ein, dass er Mann auch künftig eine potentielle Gefahr für sich oder andere darstellen könnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 47-Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit. Er sagte jedoch, dass es für ihn eine Strafe sei, "für eine nicht absehbare Zeit weggesperrt zu sein."
Zudem betonte er, er würde auf freiem Fuß seine Medikamente weiterhin nehmen und einen Therapeuten aufsuchen. Das Gericht sah das anders. Auch, weil vorhandene Gutachten zeigen, dass der Mann in der Vergangenheit seine Medikamente verweigerte und diese aktuell nur einnehme, weil er auf der Krankenstation und unter Affsicht ist.
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