AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Kosmetische Artikel - Werbung und Kommunikation versus rechtliche Vorschriften
Bei der heutigen Tagung wurden rechtliche Belange erörtet.
Man dürfe nicht mit Inhaltsstoffen werben , die üblicherweise gar nicht darin vorkommen.
So darf man nicht mit "ist frei von Konservierungsstoffen" in Parfümen werben , da diese nie darin enthalten sind.
Dr.Karin Gromann vom Gesundheitsministerium wies darauf hin,dass sich Kunden heutzutage nicht mehr täuschen lassen,da man mittels Internet schnell recherchieren kann und somit -da das Internet nie vergisst - nie falsche Versprechungen des Produktes oder falsche Angaben tätigen soll.
Naturkosmetik -wenn sie echt ist- wird von Kunden bevorzugt . Leider ist man durch den Labeldschungel etwas verunsichert.
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