Bezirk Eisenstadt
158.000 Euro Firmengelder wanderten illegal auf Privatkonto

- Der angeklagte Maler war früher Grenzsoldat.
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Maßlose Selbstüberschätzung punkto Betriebsführung sorgte dafür, dass ein Maler aus dem Bezirk Eisenstadt seine Firma in den Konkurs trieb und Gläubiger um die Entlohnung brachte. Begründet im betrügerischen Transfer von 158.000 Euro Firmengelder auf sein Privatkonto...
BEZIRK EISENSTADT. Betrügerische Krida warf der Staatsanwalt dem verheirateten Vater (47) einer zwölfjährigen Tochter vor. Weil der innerhalb eines Jahres als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Bezirk Eisenstadt insgesamt 158.420 Euro auf die Seite geschafft hatte. „Zeitnah zum Zahlungseingang von Kunden überwies der Unternehmer das Geld vom Firmenkonto auf sein Privatkonto“, führte der Ankläger aus. „Somit verschwand das Vermögen der GmbH, wodurch diese die Verbindlichkeiten der Gläubiger nicht mehr bezahlen konnte!“
Illegale Geldflüsse
Wie etwa offene Beträge beim Finanzamt, bei der Krankenversicherung und bei zahlreichen Lieferanten. Auf die Betrugshandlungen sei man gestoßen, weil nach Insolvenz und Konkurs der burgenländischen Firma vom Masseverwalter Kontoöffnungen vorgenommen worden sind. Dabei gelang der eindeutige Nachweis bezüglich illegaler Geldflüsse. „Bis zum heutigen Prozess verweigerte der ungarische Staatsbürger jede Auskunft!“, beklagte der Staatsanwalt, „daher wissen wir nicht, wie er sich verantwortet!“
Ehemaliger Grenzsoldat
„Schuldig“, setzte Verteidiger Mag. David Jodlbauer nach. „Mein Mandant wird die Verantwortung übernehmen!“ Das tat der Maler, der zuvor 6 Jahre als Grenzsoldat im Einsatz war, vor Richterin Mag. Doris Halper-Praunias mit den Worten: „Aber es war keine Absicht. Kein Vorsatz!“ Auf das Motiv angesprochen, erklärte der Beschuldigte: „Ich habe mit dem Geld der GmbH die Schulden meiner parallel geführten Einzelfirma bezahlt. Damals ahnte ich nicht, dass das rechtswidrig ist!“
Nickend bejahte er die Feststellung, dass er durch seine Handlung aber sehr wohl gewusst hat, dass damit die Gläubiger der GmbH auf der Strecke bleiben. Ehe er ergänzte, dass er sich administrativ nicht so gut ausgekannt und nur oberflächlich informiert habe. Deshalb sei es auch zu mangelhaften Geschäftsbüchern oder gar keinen Aufzeichnungen gekommen. „Für diese Unterlagen ist der Geschäftsführer verantwortlich. Wer war das in der GmbH?“, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats. „Ich. Aber ich wusste nicht, dass das so streng genommen wird. Ich habe mich um das Administrative nicht so gekümmert, sondern lieber auf den Baustellen gearbeitet“, erklärte der Ungar.
Irgendwie ging es in dieser GmbH, die für größere Maler-Aufträge gegründet worden ist, kreuz und quer, argumentierte der Verteidiger. „Offensichtlich war mein Mandant überfordert!“ Da bei den betrügerischen Handlungen jedoch keine kriminelle Energie im Spiel war, meinte der Advokat weiter: „Niemand hat etwas davon, wenn wir diesen Mann einsperren. Er ist unbescholten und will weiter arbeiten. Immerhin betreibt er nach wie vor die Einzelfirma. Deshalb ersuche ich um ein mildes Urteil!“
14 Monate bedingte Haft
Bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch und entschied sich für eine bedingte Haft von 14 Monaten. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
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