Volksabstimmung jetzt
Nein zur Aufhebung des Gatterjagdverbotes
Im März 2017 wurde das Gatterjagdverbot im burgenländischen Landtag verabschiedet, mit einer Übergangsfrist bis 2023. Ein wichtiger Schritt in Sachen Tierschutz. Doch aus heiterem Himmel wurde dieses Gesetz wieder aufgehoben, und zwar am 10. Dezember 2021. Das müssen wir nicht hinnehmen. Die Bürger*innen im Burgenland haben die Möglichkeit, eine Volksabstimmung zu erreichen. Dafür werden 12.000 Unterschriften benötigt. Die ersten 1.500 wurden bereits abgegeben. Damit wurde die erste Hürde übersprungen. Doch um die restlichen Stimmen zu schaffen, benötigen wir Ihre Unterstützung. In jedem Postfach im Burgenland finden sich ab jetzt Kuverts mit Formularen. Einfach ausfüllen und zurücksenden. Sämtliche Informationen finden Sie unter www.gatterjagdverbot.at. Lasst uns gemeinsam einen historischen Schritt setzen.
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