Machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2020 und holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück! Für Zwentendorfer_innen werden die Kosten von der Gemeinde übernommen.
Es lohnt sich! Je nach Lebenssituation können Sie bestimmte Begünstigungen geltend machen.
Während der Corona-Krise waren viele Arbeitnehmer_innen im Homeoffice: Die Kosten für technisches Equipment (Computer, Drucker, Scanner, Internet, Handy) oder das angemietetes Arbeitszimmer sind aus derzeitiger Sicht steuerlich absetzbar.
Die Pendlerpauschale wird nicht reduziert. Weitere steuerliche Erleichterungen bei der Absetzbarkeit sind wünschenswert, aber noch nicht von der Regierung beschlossen.
Entlastungen gibt es weiterhin bei Familien: Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag. Für die optimale Aufteilung des Familienbonus Plus prüft man die Höhe der Jahreslohnsteuer der Partnerin/Partners. Für alleinerziehende und alleinverdienende Personen sowie Personen, die den gesetzlichen Unterhalt leisten, gibt es Absetzbeträge.
Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten sowie die freiwillige Weiterversicherung werden automatisch dem Finanzamt gemeldet.
Außerdem können Sie außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten, Medikamente, Kosten bei Behinderung, Fahrtkosten…), Sonderausgaben (Zusatzversicherungen, Wohnbaukreditrückzahlungen, …), Werbungskosten (Kurskosten, Reisekosten, …), die Sie für Ihren Beruf getätigt haben, steuerlich berücksichtigen.
Es ist ganz einfach:
Fordern Sie Ihre Finanzonlinezugangsdaten beim Finanzamt an (schriftlich, email oder persönlich).
Bringen Sie die Ihnen zugestellten Daten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzeridentifikation, Pin) zu Ihrem persönlichen Beratungsgespräch mit.
Sammeln Sie alle Belege und Zahlungsbestätigungen für das Jahr 2020.
Mögliche Termine: 31.5., 9.6. und 23.6. 2021, Montag oder Mittwoch
Terminvereinbarung für einen persönlichen Beratungstermin bei Mag. Tamara Tille bitte im Bürgerservice unter +43 2277 2209 13