Parkabgabenverordnung Feldkirch
Änderung der Parkabgabeverordnung
Die Stadtvertretung der Stadt Feldkirch hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2022 einstimmig eine Anpassung der Parkabgabenverordnung beschlossen
Diese Anpassung war insbesondere aufgrund von Änderungen der Parkplatzsituation in der Innenstadt erforderlich.
Parkplatz AK Widnau
So ist die Abgabenpflicht zum einen für den Parkplatz „AK Widnau“ entfallen, da dieser Parkplatz aufgrund der Errichtung eines neuen Bürogebäudes an der Bärenkreuzung nicht mehr existent ist, und zum anderen für den Ersatzparkplatz „Wichnergasse“, welcher aufgrund der Stadtentwicklungsprojekte „Jahnplatz“ und „Bahnhofcity“ nur vorübergehend errichtet wurde. Da mit diesen beiden Projekten jeweils eine Tiefgarage umgesetzt wurde, die zusammen über rund 250 öffentlich nutzbare Parkplätze verfügen, konnte dieser Ersatzparkplatz nun wieder zurück gebaut werden.
Prennparkplatz
Eine weitere Anpassung ist dahingehend erfolgt, dass die Kurzparkzone beim „Prennparkplatz“ in der Wichnergasse aufgehoben und in Gebührenzone 2 überführt wurde. Diese Kurzparkzone wurde ebenfalls nur für die Dauer der Baustelle in der Bahnhofcity errichtet.
Elektronische Parkberechtigung
Darüber hinaus wurde die generelle Möglichkeit zur Beziehung einer pauschalierten elektronischen Parkberechtigung in die Parkabgabeverordnung aufgenommen.
Inkrafttreten
Die genannten Anpassungen der Parkabgabeverordnung sind seit Freitag, 8. Juli 2022 in Kraft.
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