Bettelverordnung ist rechtmäßig
Verfassungsgerichtshof gibt Feldkirch nach umfassender Prüfung recht

Wie bei anderen Städten hat der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr auch die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch eingehend geprüft. Anlassfall waren zwei Verwaltungsstrafverfahren gegen bettelnde Personen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat daraufhin den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, einzelne Punkte der Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben.

In einem umfangreichen Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof nun bestätigt, dass die Verordnung der Stadtvertretung betreffend Betteln in der Stadt nicht gesetzwidrig ist und den Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg abgewiesen. Entscheidend dafür war insbesondere, dass kein absolutes Verbot auch des stillen Bettelns vorliegt und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verbleiben.
Dazu Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold: „Dieses Urteil bestätigt den sensiblen Umgang der Stadt Feldkirch mit heiklen Themen. Uns war es wichtig, eine maßvolle Verordnung in Kraft zu setzen, die das stille Betteln nicht verbietet, aber Regeln beinhaltet, damit nach zahlreich notwendig gewordenen Amtshandlungen und eingelangten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wieder ein Miteinander möglich ist.“
Diese Sachlichkeit habe er bei jenen Mitgliedern der Stadtvertretung vermisst, die auf politische Agitation gesetzt und versucht haben, der Stadt Unmenschlichkeit und eine ungerechte Vorgehensweise vorzuwerfen.

Verordnung zeigt Wirkung

„Die Bedenken bezüglich der Bettelverordnung haben sich als nicht zutreffend erwiesen“, stellt Berchtold klar. Und auch die Stadtpolizei Feldkirch kann bestätigen, dass sich die Situation seit der Einführung der Bettelverordnung maßgeblich entspannt hat.

Verordnung im Internet

Die Verordnung finden Sie unter www.feldkirch.at unter dem Suchbegriff „Verordnung“.

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