"Gratis parken" gilt nicht für jeden
Ein böses Erwachen gabs für einen Einkäufer, der im Stadtzentrum von Gänserndorf parkte.
¶ GÄNSERNDORF. Er hatte sein Auto am Parkplatz vor dem Hallenbad abgestellt. „Da die Kurzparkzone mit eineinhalb Stunden begrenzt ist und ich mehrere Geschäfte aufsuchen wollte hab ich den Dauerparkplatz gewählt“, erklärt er. Denn im „top tipp“, ausgesandt vom werbeteam im Dezember 2011, ist dieser als Dauerparkplatz unter dem Titel „Gratis Parken in Gänserndorf“ angeführt.
Doch als der Autobesitzer wieder zu seinem Parkplatz kam, fand er ein Schreiben, unterzeichnet von Bürgermeister Robert Michl, mit dem Hinweis, dass der Parkplatz nur von Hallenbad- und Restaurantbesitzern benützt werden dürfe. Besitzer unberechtigt abestellter Fahrzeuge werden abgeschleppt.
„Bürgermeister Michl sollte sich im Klaren sein, welche Aussendungen von der Stadt ausgehen. Denn der top tipp ist der Stadtzeitung beigelegt“, ärgert sich der Mann, mittlerweile Ex-Einkäufer in Gänserndorf. „So kann man doch nicht Werbung für die Einkaufsstadt und ihre Parkmöglichkeiten machen.“
Bürgermeister Robert Michl bestätigt: „Die Aussendung des werbeteams war irreführend. Der Parkplatz ist zwar gratis, aber nicht öffentlich.“
Die Parkplatzsituation ist seit Jahren Thema im Gemeinderat. „Eine Parkgarage könnte nur über einen privaten Anbieter, etwa in Zusammenhang mit einem Einkaufszentrum errichtet werden“, erklärt der Stadtchef. Über die Idee, auf dem geplanten neuen Zentrum gegenüber der Schmied-Villa Parkflächen zu errichten, ist Michl nicht sehr glücklich. Das würde zu Lasten des Erholungswerts geschehen. Von einer anprechenden Gestaltung kann dann nicht mehr die Rede sein.“ Konkrete Pläne zur Zentrumsgestaltung liegen noch nicht vor. Die Bevölkerung soll in die Ideensuche eingebunden werden.
Ulrike Potmesil
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