Noch keine Entscheidung wegen Wegerecht
Stadt Zistersdorf klagt 15 Bürger
GÄNSERNDORF. Die Anwesenden fragten sich: "Wie soll das mit den Coronamaßnahmen funktionieren?" als sich 15 Beklagte einer Wohnhausanlage in Zistersdorf, Jürgen Hofmeister als Vertreter der Stadtgemeinde, und die Anwälte vor dem Eingang zum Bezirksgericht in Gänserndorf drängten. Noch dazu, wo noch weitere Gerichtstermine gleichzeitig angesetzt waren. Es dauerte einige Zeit bis alle die Sicherheitskontrolle passiert hatten, dann geschah nichts außer großem Gedränge vor dem Verhandlungssaal I. Schließlich wurde die Tagsatzung auf den Parkplatz verlegt. Es ging um die Feststellung, ob für den Weg zur Wohnhausanlage Friedensgasse 3 in Zistersdorf ein Wegerecht besteht oder nicht (die Bezirksblätter berichteten).
Keine Einigung
In vom Richter vorgeschlagenen Vergleichsgesprächen konnte keine Einigung erzielt werden. Ob für den Weg Ersatzlösungen angeboten oder akzeptiert würden oder wie ein von der Stadt geplantes Bauvorhaben durchzuführen wäre, sei für den Ausgang der Verhandlung nicht relevant, da es sich bei der Klage de facto nur um das Wegerecht drehe. Es gehe im Wesentlichen nur darum, zu beweisen, ob der Weg tatsächlich schon immer von den Anrainern benützt wurde. Und um diesen Sachverhalt festzustellen wurde für Anfang Juni ein Lokalaugenschein anberaumt, bei welchem die Anrainer ebenso wie die Vertreter der Stadt Parteienstellung haben, ihre Argumente einbringen können und Zeugen gehört werden. Vorher sei eine Entscheidung nicht möglich.
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