Velm-Götzendorf
Verbotene Schlagfalle löst aus und verletzt Mädchen
Vor knapp zwei Wochen verletzte sich in Velm-Götzendorf ein siebenjähriges Mädchen beim Spielen nahe der örtlichen Kirche, weil es mit der Hand in eine Schlagfalle geriet. Eine Fangfalle für Tiere, die in Österreich verboten ist.
VELM-GÖTZENDORF. Nach dem Kreuzweg, an dem die Erstkommunionskinder aus Velm-Götzendorf teilnahmen, spielten die Kinder vor dem Pfarrhof und den angrenzenden Wiesen. Ein siebenjähriges Mädchen soll - laut den Berichten mehrerer Personen, die sich an die Bezirksblätterredaktion wandten - auf einem Privatgrund gleich in der Nähe der Kirche gespielt haben. Dieser Privatgrund soll leicht zugänglich und nicht eingezäunt gewesen sein. Das Mädchen soll laut Aussagen dort ein Ei gefunden haben. Dieses Ei war an einer Schlagfalle für Tiere, einem sogenannten Fangeisen oder Abzugeisen, befestigt. Das Mädchen soll nach dem Ei gegriffen haben, die Falle löste aus und klemmte den Arm der Siebenjährigen ein. Sie konnte aus dem Eisen befreit werden und hatte Glück im Unglück, es sollen keine gröberen Verletzungen entstanden sein. Der Jagdleiter der Gemeinde erklärte, dass die Velm-Götzendorfer Jagd nicht direkt mit dem Vorfall zu tun hat und bestätigt, dass der Hof nicht "optimal" gesichert war.
Nur Lebendfallen erlaubt
Der Bezirksjägermeister Gerhard Breuer verweist im Gespräch mit den Bezirksblättern auf das Jagdgesetz:
"Es ist grundsätzlich nur das Aufstellen von Lebendfallen - allerdings auch mit Einschränkungen - erlaubt. Die Personen müssen außerdem dafür qualifiziert sein. Ausnahmegenehmigungen müssen von der Bezirkshauptmannschaft erteilt werden und unterliegen dann strengen Sicherungsvorgaben."
Breuer weist darauf hin, dass die Jägerschaft im Bezirk grundsätzlich keine tödlichen Fallen verwendet und das Schutz des Wildes und anderer Tiere und auch der Natur absolut im Vordergrund stehen sollte.
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