Land sieht keine Notwendigkeit
Göstinger fordern Schutzweg über die L15

- Reinhard Sattmann, Günther Pöschl, Sonja Stadler, Stefanie Drabek, Tamara, Pöschl, Marie Becher, Ana Becher, Sebastian Hickl, Adele Huhn, Jürgen Drabek, Gottfried Becher und Kinder aus Gösting bei der Gefahrenstelle in Gösting.
- Foto: Robert Michele
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Die Eltern der Göstinger Schülerinnen und Schüler sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn diese müssen am Weg zur Schule die Landesstraße queren - allerdings ohne Schutzweg. Der Wunsch nach einer sicheren Querungsmöglichkeit ist groß, doch nicht in jeder Ortschaft ist es möglich, einen Schutzweg zu errichten.
GÖSTING. Die Landesstraße L15 führt geradewegs durch die Katastralgemeinde Gösting und zerschneidet dadurch den Ort in zwei Teile. "Dadurch macht sie ihrem Namen als Durchzugsstraße alle Ehre", erklärt der FPÖ-Gemeinderat Reinhard Sattmann. Er würde sich einen beschilderten Schutzweg besonders für die jüngsten, aber auch die ältesten Mitbürger Göstings wünschen. "Es ist für uns vollkommen unverständlich, dass sich bisher niemand zuständig fühlte, um diese Gefahrenquelle zu entschärfen", kritisiert Sattmann und möchte nun dafür sorgen, den Göstingern Gehör zu verschaffen.

- Ein Schutzweg wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.
- Foto: KK / Symbolbild
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Schutzweg scheitert an Frequenz
"Zuständig ist für die Errichtung eines Schutzweges über eine Landstraße nicht die Gemeinde, sondern das Land", erklärt der Zistersdorfer Stadtamtsdirektor Stefan Loibl. "Wir kennen natürlich das Problem an den Ortseinfahrten unserer Katastralgemeinden, doch Erkenntnisse aus der Verkehrstechnik zeigen, dass ein Schutzweg, der nicht genügend frequentiert wird, gefährlich sein kann", führt Loibl weiter aus. Im Jahr 2021 wurde in Gösting auf Antrag der Gemeinde auf der L15 eine Zählung durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass die notwendige Frequenz von 25 Füßgängerinnen und Fußgängern in der Spitzenstunde nicht erreicht wurde. "Um den Bereich an der L15 sicherer zu gestalten, haben wir die Bushaltestellen in Kooperation mit dem Land nach hinten versetzen lassen und in passendem Abstand weisen Schilder auf querende Fußgänger hin", erklärt Loibl. Somit seien alle Möglichkeiten der Straßenraumgestaltung ausgenutzt.
Gemeinden sind erster Ansprechpartner
Wenn Bürgerinnen und Bürger Gefahren bei der Straßenquerung sehen, ist die Gemeinde oder das Stadtamt der erste Ansprechpartner. Die Gemeinde kann ein Ansuchen an die Verkehrsbehörde stellen, um die betroffene Querung begutachten zu lassen. Danach wird entschieden, ob ein Schutzweg Sinn macht.
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