Knapp 1,4 Millionen Euro für Hilfesuchende erstritten
Arbeiterkammer legte Halbjahresbilanz
GÄNSERNDORF. „Leider können in Österreich beschäftigte Dienstnehmer ohne Angabe von Gründen auch im Krankenstand gekündigt werden“, bedauert Robert Taibl, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer in Gänserndorf. In einer solchen Situation könne man meist nur dafür sorgen, dass dem Gekündigten auch sämtliche ihm zustehenden Ansprüche ausbezahlt werden. Größer sind die Chancen bei einer Entlassung. „Hier muss der Arbeitgeber triftige Gründe angeben, was in vielen Fällen vor Gericht widerlegt werden kann“, ergänzt Kammerrat Walter Rotter. Eines der wenigen Beispiele mit dem erfreulichen Ausgang bei einer Kündigung erlebte ein 58-jähriger Verkäufer aus dem Bezirk Gänserndorf. Elf Jahre war er beim gleichen Dienstgeber beschäftigt und war Hochrisikopatient als er die Firma verlassen musste. Zu dieser Zeit war er wegen der Coronapandemie vom Dienst freigestellt. Der Fall liegt beim Arbeitsgericht Wiener Neustadt, um dem Dienstnehmer wenigstens alle Ansprüche zu sichern. „Es ist arbeitsrechtlich und moralisch falsch, einen Hochrisikopatienten zu kündigen“, ärgert sich Taibl. Im Fall des 58-Jährigen zeichnet sich eine Lösung ab: Er dürfte einen Job bekommen, den er bis zur Pensionierung ausüben kann.
Stolz präsentierten Taibl und Rotter auch die Halbjahresbilanz der Bezirksstelle. Es gab 5.172 Anfragen von Kammermitgliedern, 1.961 Beratungen in Problemfällen. Es wurden insgesamt 1.391.879 Euro für die Hilfesuchenden erstritten. Aber auch niederösterreichweit kann sich die Bilanz mit 75.000 Beratungen und Unterstützungen für die Mitglieder sehen lassen. Es wurden insgesamt etwa 19,5 Millionen Euro an zustehende Ansprüchen sichergestellt.
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