Kippas, Kreuze und Nudelsiebe
Wer die Frage, ob - beziehungsweise inwieweit - religiöse Symbole in der Öffentlichkeit zulässig sind, seien es Kreuze in den Schulen oder Kopftücher muslimischer Frauen, einfach mit ja oder nein beantworten kann, ist extrem naiv oder extrem weise. Eine allgemeingültige Antwort wurde bis heute nicht gegeben, obwohl die Diskussionen seit Jahren laufen. Allerdings: Ob der Gläubige ein Kopftuch trägt, eine jüdische Kippa, einen Sikh-Turban oder ein Halsketterl mit Kreuzanhänger, bleibt dem Einzelnen überlassen und fällt damit unter persönliche Freiheit und das Recht des Einzelnen auf eine selbstbestimmte Lebensführung - inklusive der freien Kleidungswahl. Ob in den Klassen ein Kreuz hängt, entscheidet dagegen die Landesgesetzgebung, und die hat mit persönlicher Religionsfreiheit nichts zu tun. Übrigens: NEOS-Abgeordneter Niko Alm hat sich auf seinem Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb am Kopf ablichten lassen. Das Foto wurde behördlich genehmigt, nachdem Alm als Angehöriger des "Pastafarianismus" einen Antrag für eine religiöse Kopfbedeckung gestellt hatte.
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