Schmerz und Tränen nach Kindesentzug

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NEUSIEDL/SEE, WEIKENDORF (rm). Einen Schock erlebte Ulrike Müller vor den Schulferien. Knapp bevor ihre jüngste Tochter, Joana, für zwei Monate nach Weikendorf im Marchfeld zu ihrer Oma durfte, riss das Jugendamt der BH Neusiedl am See, die knapp 12-Jährige aus der Mitte ihrer Familie. Die Gründe, die sich über eineinhalb Jahre hinzogen, waren mehr als dürftig: Das Mädchen, das schon fast in der Pubertät ist, sei fallweise alleine gelassen worden, habe teilweise von ihrer 17-jährigen Schwester betreut werden müssen, habe öfters keine Jause mitgehabt, sei nicht ordentlich und der Jahreszeit angepasst bekleidet gewesen, die Mutter sei für die Schule oft nicht erreichbar gewesen und habe sich um schulische Belange zu wenig gekümmert, habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt - Vorkommnisse, wie sie in unzähligen Haushalten passieren. Die Schule und eine Betreuerin, die Ulli Müller beigestellt wurde, meldeten penibel jeden kleinsten Vorfall an das Jugendamt, auch wenn diese, laut Angabe der Kindesmutter teilweise gar nicht stimmten. "Unsere Entscheidung, das Kind fremd unterzubringen konnte nicht anders ausfallen", bekräftigt die zuständige Beamtin, Theresa Schneider. Nach dem Prinzip: Kleinvieh macht auch Mist, sammelte das Jugendamt die Meldungen und konstruierte daraus, wenige Tage vor den Ferien, die Gründe für die "Fremdunterbringung". Das gipfelte darin, dass das Mädchen von ihrer Betreuerin und einer Mitarbeiterin des Jugendamtes ohne Wissen der Mutter von der Schule abgeholt wurde. "Diese versuchte Entführung habe ich aber verhindern können", erzählt Ulli Müller. Aber mit der Androhung einer Gerichtsverhandlung wurde sie dazu veranlasst, die Unterbringung ihrer Tochter in einer WG mit Unterschrift zu bestätigen. Keine Berücksichtigung fand der Schmerz der Mutter und das Weinen von Joana, die am Telefon flehte, wieder zur Familie zurück zu dürfen. Nach einer Aussprache mit den Beamtinnen vom Jugendamt, Theresa Schneider und Sandra Hubner, die, trotz Lösungsvorschlägen zur Verbesserung der Betreuung des Kindes - die Nachbarin wollte sogar die Pflegschaft übernehmen, worauf prompt ihre Erziehungsfähigkeit angezweifelt wurde - hart blieben, brach Schwester Jasmin in Tränen aus und musste von ihrer Mutter getröstet werden. Auch, wenn die unter Druck geleistete Unterschrift für die Unterbringung in einer WG zurückgezogen werde, käme Joana erst nach einem Gerichtsbeschluss zur Familie zurück. Zurück blieb ein Bild des Jammers und des Schmerzes, was die paragrafengetreuen Beamtinnen aber nicht rühren konnte. Vielleicht bewahrheitet sich in diesem Fall das Zitat von Familie und Familienrechtexpertin Sissi Kammerlander: "Kindesabnahme ist psychologische Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung!", was sie in mehreren Fällen mit Beispielen beweist. Bald könnte auch der Fall von Ulli Müller darunter sein. Laut Angabe der BH Neusiedl liegen gegen die Kindesmutter weit schwerwiegendere Gründe für den Kindesentzug vor als bisher, auch in der Niederschrift, von der Behörde angegeben. Welche Gründe dies seien könne wegen der Amtsverschwiegenheitspflicht nicht bekannt gegeben werden, diese wisse aber die Kindesmutter. Ulli Müller kann auf Befragen allerdings keine Gründe nennen, die nicht schon zur Sprache gekommen wären.

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