Verkleinern oder abreißen
Gericht verbietet Kleingarten-Pool

  • Der Pool ist laut MA 37 und auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zu groß ausgefallen. Auch die Statik wird überprüft.
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Ein Pool eines Kleingartens der Czartoryskigasse soll abgerissen werden. Der Bauherr sieht das anders.

WIEN/HERNALS. Ein Pool am Waldesrand beschäftigt seit Monaten Bauherr, Anrainer und auch die Gerichte (die bz hat berichtet). In der Nähe des Rebenweges in einer Kleingartenanlage wurden zwei Häuser und ein Pool errichtet. Laut Bescheid der MA 37 ist das Becken vorschriftswidrig und muss entfernt werden. Beim Verwaltungsgericht hat man jetzt nach einer Lösung gesucht.

  • Hangaufschüttung und Waldverwüstung waren im Laufen der Bautätigkeit ebenfalls schon Themen für die Behörden.
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Mit einer Beschwerde sind die Anrainer beim Verwaltungsgericht bereits im Mai abgeblitzt. Laut Gericht "ist die Zulässigkeit des Bauverfahrens (nur) aufgrund der eingereichten Pläne zu beurteilen". Da der Pool in den Plänen nicht vorkommt, wurde darüber auch nicht verhandelt. "Es gibt ihn rechtlich nicht", zeigt sich Anrainerin Johanna K. erstaunt.

Plötzlich vor Gericht

Den Abbruchbescheid der MA 37 gibt es allerdings schon. Diesen hat der Bauherr Oliver S. beeinsprucht: "Die Behörde hat immer gesagt, dass wir so bauen dürfen, und jetzt sitzt man vor Gericht."

Genau dort wurde Ende Juli über den Abriss oder Umbau verhandelt. Für die Richterin ging es zu Beginn um die tatsächliche Größe des Pools. Der Bauherr will einen Naturpool, daher braucht es Nebenanlagen (zwecks sickern und filtern). Diese seien aus Richterinnensicht "problematisch". Wenn diese als Wasserbecken gerechnet werden, dann ist der Pool zu groß. Sind die Nebenanlagen keine Wasserbecken, dann sind diese als Gebäude zu sehen. Beides entspräche nicht der Bauordnung.

Zusatzinhalt abrufen Aktion: Ist die Bauordnung für Kleingärten zu lasch?

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Auch im Fokus: Die Statik des errichteten Wasserbeckens. Für die Errichtung wurden eine Stützmauer und Anschüttungen durchgeführt. Durch die Hanglage könnte ein Abrutschen drohen. "Man kann den Bauauftrag präzisieren und schauen, ob man verkleinern muss. Das setzt allerdings voraus, dass die Statik passt. Das Bauwerk muss in jeder Hinsicht der Bauordnug entsprechen", erklärt die Richterin.

Um das zu gewährleisten, wurde dem Bauherrn eine Frist bis Ende August eingeräumt. Berechnungen der Statik und maßstabgetreue Pläne zu den Ausmaßen des Beckens sind bis dahin vorzulegen. Weiters ist bis 31. August bekanntzugeben, welche der drei technisch trennbaren Anlagen (Anm.: Becken, Filter, Sickeranlage) beseitigt wird, um die Bestimmungen einzuhalten.

Bauherr Oliver S. verspricht: "Wir werden mit der MA 37 eine Lösung finden. Auch der Hang wird schön bepflanzt. Wir bringen alles in Ordnung und schon bald wird keiner mehr darüber reden."

Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 29. September angesetzt.

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- Steht ein Pool am Waldesrand

  • Der Pool ist laut MA 37 und auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zu groß ausgefallen. Auch die Statik wird überprüft.
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  • Hangaufschüttung und Waldverwüstung waren im Laufen der Bautätigkeit ebenfalls schon Themen für die Behörden.
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8 Kommentare

Die zusammengebauten Villen im Kleingartenverein Schafberg Ladenburghöhe stehen übrigens auch noch immer. Ach wie haben sich Alle aufgeplustert und wurden Abbruchbescheide ausgestellt. Viel Gras seither gewachsen auf der Wiese.

Ich hoffe die Zeiten und Personen haben sich geändert - zum Wohle der Umwelt/Mitbürger - und greifen hart und GERECHT durch. Ekelhaft ist die Gier der Bauherren nach mehr (2 verbundene Häuser) und luxuriöser (Monsterpool) im Grünschutzgebiet!

Der "Mauserlweg" auf den Schafberg ist wegen Hangrutschgefahr seit mehr als 15 Jahren gesperrt ("Gefahr im Verzug"). Auf bzw. unter dem Kleingartengrundstück des Bauherrn wurden von der MA 29 (Brücken- und Grundbau) bereits im Vorjahr erste Anzeichen einer Hangrutschung festgestellt (gleicher Hang, nur wenige 100 Meter weiter westlich). Aber wo bleiben in diesem Fall die Maßnahmen der für die Sicherheit zuständigen Magistratsdienststellen? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

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