Verkleinern oder abreißen
Gericht verbietet Kleingarten-Pool
Ein Pool eines Kleingartens der Czartoryskigasse soll abgerissen werden. Der Bauherr sieht das anders.
WIEN/HERNALS. Ein Pool am Waldesrand beschäftigt seit Monaten Bauherr, Anrainer und auch die Gerichte (die bz hat berichtet). In der Nähe des Rebenweges in einer Kleingartenanlage wurden zwei Häuser und ein Pool errichtet. Laut Bescheid der MA 37 ist das Becken vorschriftswidrig und muss entfernt werden. Beim Verwaltungsgericht hat man jetzt nach einer Lösung gesucht.
Mit einer Beschwerde sind die Anrainer beim Verwaltungsgericht bereits im Mai abgeblitzt. Laut Gericht "ist die Zulässigkeit des Bauverfahrens (nur) aufgrund der eingereichten Pläne zu beurteilen". Da der Pool in den Plänen nicht vorkommt, wurde darüber auch nicht verhandelt. "Es gibt ihn rechtlich nicht", zeigt sich Anrainerin Johanna K. erstaunt.
Plötzlich vor Gericht
Den Abbruchbescheid der MA 37 gibt es allerdings schon. Diesen hat der Bauherr Oliver S. beeinsprucht: "Die Behörde hat immer gesagt, dass wir so bauen dürfen, und jetzt sitzt man vor Gericht."
Genau dort wurde Ende Juli über den Abriss oder Umbau verhandelt. Für die Richterin ging es zu Beginn um die tatsächliche Größe des Pools. Der Bauherr will einen Naturpool, daher braucht es Nebenanlagen (zwecks sickern und filtern). Diese seien aus Richterinnensicht "problematisch". Wenn diese als Wasserbecken gerechnet werden, dann ist der Pool zu groß. Sind die Nebenanlagen keine Wasserbecken, dann sind diese als Gebäude zu sehen. Beides entspräche nicht der Bauordnung.
Auch im Fokus: Die Statik des errichteten Wasserbeckens. Für die Errichtung wurden eine Stützmauer und Anschüttungen durchgeführt. Durch die Hanglage könnte ein Abrutschen drohen. "Man kann den Bauauftrag präzisieren und schauen, ob man verkleinern muss. Das setzt allerdings voraus, dass die Statik passt. Das Bauwerk muss in jeder Hinsicht der Bauordnug entsprechen", erklärt die Richterin.
Um das zu gewährleisten, wurde dem Bauherrn eine Frist bis Ende August eingeräumt. Berechnungen der Statik und maßstabgetreue Pläne zu den Ausmaßen des Beckens sind bis dahin vorzulegen. Weiters ist bis 31. August bekanntzugeben, welche der drei technisch trennbaren Anlagen (Anm.: Becken, Filter, Sickeranlage) beseitigt wird, um die Bestimmungen einzuhalten.
Bauherr Oliver S. verspricht: "Wir werden mit der MA 37 eine Lösung finden. Auch der Hang wird schön bepflanzt. Wir bringen alles in Ordnung und schon bald wird keiner mehr darüber reden."
Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 29. September angesetzt.
Zum Thema bereits erschienen:
- Steht ein Pool am Waldesrand
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
8 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.