Parken im Schönbrunner Graben: Die Anrainer haben entschieden
Im Schönbrunner Graben kommt keine Einbahn, dafür werden legale Parkplätze markiert.
HERNALS/WÄHRING. Der Schönbrunner Graben schlängelt sich parallel zur Czartoryskigasse den Schafberg hinauf. Die schmale Straße bildet außerdem die Bezirksgrenze zwischen Hernals und Währing.
Die Anrainer waren es lange Zeit gewohnt, auf beiden Seiten der Straße parken zu dürfen. Das Problem: Das ist eigentlich nicht legal, denn die Fahrbahn ist dazu nicht breit genug. Laut Straßenverkehrsordnung darf nur auf Straßen geparkt werden, die mindestens 5,20 Meter plus die Breite eines parkenden Fahrzeuges messen. Bei Einbahnstraßen gilt eine Mindestbreite von 2,60 Metern plus eine Fahrzeugbreite.
Anzeigen gegen Parkende
Als dann ein Unbekannter damit begonnen hat, Fahrzeuglenker anzuzeigen, hagelte es Strafzettel. Mit der Einführung des Parkpickerls im Herbst 2016 musste die Situation endgültig geklärt werden, denn die Parksheriffs dürfen es nicht ignorieren, wenn Fahrzeuge rechtswidrig abgestellt werden.
Also ließen die Bezirksvorsteherinnen von Hernals und Währing drei Varianten ausarbeiten, wie man die Situation beheben könnte. Die drei unterschiedlichen Lösungen wurden den Anrainern vorgestellt. Diese hatten die Möglichkeit, sich für eine zu entscheiden. Eine große Mehrheit – nämlich 63 von 83 Personen – sprach sich dafür aus, dass der Schönbrunner Graben in beide Richtungen befahrbar bleiben soll.
Geparkt darf hier trotzdem werden, weil nämlich die Parkplätze markiert werden. Eine Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung macht das möglich: Wenn die Stellplätze markiert sind, darf die Mindestbreite für die Fahrbahn unterschritten werden.
Weniger Parkplätze
Trotzdem werden natürlich einige Parkplätze wegfallen müssen, um eine ungehinderte Durchfahrt der Autos zu gewährleisten. Wie viele Parkplätze das am Ende sein werden, steht noch nicht fest. Der Schranken, der die Anrainer des Schönbrunner Grabens im Sommer vor Durchreisenden auf dem Weg ins Schafbergbad schützt, wird bleiben.
Außerdem wird die Straße zu einer Wohnstraße. "Die Anwohner sollen sich hier wohlfühlen", sagt die Hernalser Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer (SPÖ). Auf einer Wohnstraße darf man nur zu- oder abfahren, nicht durchfahren. Und es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. "Es geht darum, dass alle gleichberechtigt sind", sagt Pfeffer. "Fußgänger und Radfahrer dürfen die Fahrbahn ebenso benützen wie Autofahrer. Das ist wichtig, da es hier keinen Gehsteig gibt und deshalb auch kein Radweg markiert werden muss."
Geplant ist, die Markierungen noch vor dem Sommer anzubringen.
Hintergrund:
Bericht:Parkplatzärger am Schafberg
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