Bezirksgericht Hollabrunn
Freispruch weil Zweifel des Richters
Wer hat jetzt gegen die Autotür eines Hollabrunner Taxifahrers getreten. Weil das nicht geklärt werden konnte, gab es einen Freispruch für den Angeklagten.
HOLLABRUNN (ag). Weil sein Bruder aus der Wohngemeinschaft ausgebüchst ist, wollte der Angeklagte ihn in Hollabrunn suchen und fand ihn auch in der Nähe von Interspar in Hollabrunn.
Taxler machte Pause
Zu dieser Zeit machte dort ein Hollabrunner Taxifahrer Pause, um den Nachtzug noch abzuwarten. "Da mir aber das Auto am Bahnhof schon mehrmals kaputt gemacht wurde, parkte ich beim Interspar", erklärte der Taxifahrer. Plötzlich sollen junge Männer die Tür aufgerissen haben und schließlich mit den Fuß dagegengetreten haben. Der Taxifahrer meinte, dass der Angeklagte dies zu 100 Prozent war. Dieser bestritt allerdings überhaupt zum Taxi gegangen zu sein.
Richter hatte Zweifel
Einige Tage später habe die Polizei die Mutter des Angeklagten gefragt, ob sie einen Sohn hätte mit blondem Haar. Diese verneinte. Richter Erhard Neubauer habe Zweifel, wer die Wahrheit sagte, zudem war es zum Tathergang finster und sprach den Angeklagten frei. Den Schaden der eingetretenen Tür über 2.600 Euro müsse der Taxifahrer über den Zivilrechtsweg einklagen.
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