Bezirksgericht Hollabrunn
Kaffeelackerl soll Körperverletzung verursacht haben
Weil die Frau fremdging, zuckte der Ehemann aus und beschimpfte seine Frau wüst. Die Situation eskalierte, sodass die Frau ihren restlichen Kaffee ihrem Mann entgegenschüttete. Er zeigte sie wegen Körperverletzung an.
HOLLABRUNN. Nach diesem Vorfall gab es abwechselnde und gegenseitige Wegweisungen voneinander. Die Frau soll den Kaffee dem Opfer in das Gesicht geschüttet haben, woraufhin das Ohr Verbrennungen aufwies.
Die ausgelehrte Dessous-Lade der Frau, ein nachgeworfener Exzenterschleifer, ein demolierter Blumenstock und wüste Beschimpfungen wurden am Bezirksgericht zwar angeführt, waren aber nicht Thema der Körperverletzung.
Freispruch für angeklagte Frau
Das Opfer, der Mann, gab vor Gericht an, in Rage gewesen zu sein. Richter Erhard Neubauer sprach die Angeklagte frei: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die halbe Tasse Kaffee zur Körperverletzung geführt hat. Des weiteren gab es widersprüchliche Aussagen, auf welche Körperregion der Kaffee geschüttet wurde".
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