Bezirksgericht Hollabrunn
Mit Cricketschläger aus Haus geprügelt
Schläger-Frau kam mit 100 Euro Geldbusse davon. Opfer muss Angeklagte auf Zivilrechtsweg klagen.
SCHMIDATAL. Einer arbeitslosen 25-Jährigen wird Körperverletzung mit einem Cricketschläger vorgeworfen. Das Opfer wollte sich seinen Laptop von ihrem damaligen Freund abholen, doch er wurde nichts ins Haus gelassen, obwohl das Auto des Freundes vor dem Haus stand. "Er stellte den Fuß in die Haustür und ich forderte ihn drei mal auf zu gehen. Ich war sehr wütend und schlug in mit dem Cricketschläger gegen das rechte Knie", schildete die Angeklagte ihre Tat. Dabei erlitt das Opfer eine Knorpelprellung und hatte ein Monat lang Schmerzen.
Zu hohes Schmerzensgeld
Ein außergerichtlicher Tatausgleich scheitert an der Schmerzengeld-Höhe von 1.500 Euro. "Ich habe wegen Corona meinen Job verloren und kann so eine hohe Summe nicht zahlen", erklärte die 25-Jährige, die auch die angebotene Ratenzahlung abgelehnt habe.
Nur 100 Euro Geldbusse
Richter Erhard Neubauer verhängte eine Diversion von 100 Euro, aufgrund des niedrigen Einkommens. Den Angeklagten verwies er auf den Zivilrechtsweg, machte aber wenig Hoffnung: "Zehn Prozent der Österreicher sind nicht pfändbar. Wer nichts hat, dem kann man auch nichts wegnehmen."
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