Mit Rad nur auf Wegen fahren
Radfahren ist nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers gestattet.
BEZIRK (ag). In keiner Jahreszeit herrscht derart reges Treiben in den Wäldern wie im Herbst. 40 % der NÖ-Landesfläche sind bewaldet, neben Wildtieren und zahllosen Sagengestalten bevölkern vor allem Forstwirte, Jäger, Schwammerlsucher, Wanderer, Hunde mit und ohne Besitzer, Liebespaare und nicht zuletzt immer mehr Mountainbiker den dunklen Tann. Das führt immer wieder zu Konflikten. Die Bezirksblätter Hollabrunn hörten sich bei den Betroffenen um und versuchten etwas mehr Klarheit in den heimischen (Paragrafen)-Dschungel zu bringen.
Radfahren nur mit Erlaubnis
Arno Klien vom Verein „Freunde des Hollabrunner Waldes“ kennt die Problematik und entschärft aber gleich: „Wir haben eine tolle Mountainbikestrecke im Kirchenwald in Hollabrunn. Wenn auf dieser Strecke gefahren wird, spricht nichts dagegen. Aber die Strecke sollte aus Rücksicht zu den Tieren in der Morgen- und Abenddämmerung gemieden werden.“ Er würde sich auch wünschen, dass nach Abwehr der Windräder die Strecke im Osten über den Taubenkogel führen könnte.
Wild gehetzt und geschreckt
Auch Bezirksjägermeister Karl Wittmann kennt die Problematik, die heuer nicht nur die Radfahrer betrifft, sondern auch die Schwammerlsucher: „Durch das gute Schwammerlwetter heuer gibt es eine extreme Beunruhigung vor allem in Wäldern rund um Städte. Immer häufiger wird auch die Belastung nachts, wenn Radfahrer oder Jogger bei Finsternis mit Stirnlampen im Wald unterwegs sind.“
Fahrverbot im Nationalpark
Das Radfahren und Schwammerlsuchen ist im Nationalpark Thayatal verboten. „Hier gibt es ein geschütztes Ökosystem, und die Wege sind für Wanderer ausgelegt. Das Verbot wird von Wachen kontrolliert. Heuer gab es einen Fall, der zur Anzeige kam“, erklärte Dir. Ludwig Schleritzko.
Zur Sache:
Waldflächen im Bezirk Hollabrunn: 101.076 Hektar
Anteil der Fläche: 21,13 %
Mountainbiken in Holla-brunn: M1 ca. 25 km ab Hubertusdenkmal ATSV Sportplatz, Magersdorf, Koliskowarte, Mariathal, Kleinstetteldorf, Aspersdorf. M2 ca. 5 km über Koliskowarte, Grünes Kreuz
M3 ca. 27 km, über Klein Maria-Dreieichen, Groß, Kleinstelzendorf, Fahndorf, Wolfsbrunn;
Was ist im Wald alles erlaubt: Betreten des Waldes zu Erholungszwecken (Ausnahmen sind forstbetriebliche Einrichtungen, Neubewaldungsflächen mit Bäumen unter 3 Metern), gesperrte Flächen. Sammeln von Pilzen und Beeren von bis zu 2 kg.
Was ist im Wald nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers erlaubt: Sammeln von Klaubholz im Wald, Radfahren, Befahren mit KfZ und Reiten (auch auf Forststraßen), Lagern und Zelteln, Übernachten im Fahrzeug
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.