Pizzeriabomber: Das Urteil
Ein Schöffensenat des Landesgerichtes für Strafsachen Wien fällte acht Schuldsprüche und zwei Freisprüche.
HOLLLABRUNN/WIEN (mr). Wie berichtet ereignete sich am 13. März 2017 um ca. 2 Uhr eine gewaltige Detonation in der Hollabrunner Theodor Körner Gasse.
Explosion nach Brandstiftung
Zwei Tschetschenen haben im Auftrag des Lokalbetreibers mit türkischen Wurzeln im Lokal Benzin verschüttet, wobei es zu einer mächtigen Explosion des Benzin-Luftgemisches kam, durch die die unmittelbaren Täter verletzt wurden - einer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und multiple Knochenbrüche, der zweite kam mit relativ leichten Blessuren davon.Beträchtliche SachschädenDer im Lokalbereich ausgelöste Brand führte zur vollständigen Vernichtung der Inneneinrichtung der Pizzeria. Durch die Wucht der Explosion wurde auch das Portal des Lokales sowie des benachbarten Fahrradgeschäftes aus der Verankerung gerissen, mehrere in der Umgebung des Hauses geparkte Fahrzeuge wurden beschädigt, Glassplitter steckten sogar in den Fassaden der gegenüberliegenden Häuser.
Keine Unbeteiligten verletzt
Es ist der nächtlichen Stunde zu verdanken, dass durch den Vorfall keine unbeteiligten Personen verletzt wurden. Unannehmlichkeiten mussten Anwohner in Kauf nehmen, weil 20 Wohnungen im betroffenen Haus evakuiert werden mussten.
Motiv: Versicherungsbetrug
Die Geschäfte der Pizzeria dürften wenig erfolgreich gelaufen sein, zumal nach Anrainerbeschwerden der Betrieb des Lokals wegen Geruchs- und Lärmbelästigung behördlich bis zur Erfüllung von kostenintensiven Auflagen untersagt wurde.
Der Betreiber erhoffte durch die Leistungen der Brand- sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung seine finanzielle Misere verbessern zu können.
Urteil nach sechs WochenNach zahlreichen Verhandlungstagen verkündete die Vorsitzende letzte Woche das Urteil: Demnach fassten der Lokalbetreiber und sein an der Planung beteiligter Neffe dreieinhalb bzw. vier Jahre Freiheitsstrafe aus.
Die tschetschenischen Zündler erhielten drei bzw. vier Jahre Haft. Der Friseur, der den Kontakt zwischen den Tschetschenen und dem Wirt hergestellt hatte, teilbedingte zwei Jahre. Die übrigen Verurteilten kamen mit teilweise oder gänzlich bedingten Haftstrafen davon.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig!
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