Seitensprung: Strafverhandlung
Turbulente Szenen nach Seitensprung brachte Ehepaar vor Strafgericht.
HAUGSDORF/KORNEUBURG (mr). In der Nacht von 16. auf 17. November ging es in Haugsdorf rund: Der 22-jährigen Ehegattin wurde hinterbracht, dass ihr Ehemann (33) vor dem Haus einer 50-jährigen Haugsdorferin gesehen wurde.
In Begleitung von zwei Geschlechtsgenossinnen eilte sie um 2 Uhr 30 zum Haus der Buhlin, trat dort die Haustüre ein, riss sie an den Haaren und schleuderte sie zu Boden - ihr Gatte kam hingegen unversehrt davon.
Dieser verletzte jedoch eine der beiden Begleiterinnen leicht, indem er ihr auf eine von ihm provokant empfundene Äußerung eine knallte. In späterer Folge kam es auch zu einer Verletzung der zweiten Begleiterin.
Die Alkotests brachten (rückgerechnet auf den Tatzeitpunkt) beachtliche Ergebnisse: Die Buhlin hatte einiges über zwei Promille und eine der Verletzten gar beinahe drei Promille Blutalkohol in den Venen.
Vor der Polizei (die im Übrigen nicht sie angerufen hatte) behauptete die 50-jährige, sie sei vom Angeklagten mit Gewalt zum Vaginal- und Oralverkehr gezwungen worden. Dies glaubte ihr der Schöffensenat jedoch nicht und sprach den Seitenspringer vom Vergewaltigungsvorwurf frei. Allerdings fasste der mehrfach vorbestrafte Mann wegen Körperverletzung vier Monate unbedingt aus; wegen Widerrufs einer bedingt ausgesprochenen Vorstrafe kommen rd. weitere fünf Monate dazu. Seine Ehegattin kassierte wegen Hausfriedensbruch sieben Monate auf Bewährung.
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