Unternalb: Nach Sauftour in parkenden PKW gekracht
Lenker hatte stolze 2,34 Promille in den Venen! Zum Ausgleich fuhr er ohne Schein in einem nicht zum Verkehr zugelassenen PKW.
UNTERNALB/KORNEUBURG (mr). Am 27. Mai 2015 um 23 Uhr 28 ging bei der Freiwilligen Feuerwehr Unternalb ein Notruf ein: In der Thayatal Straße war ein PKW von Retz in Richtung Watzelsdorf fahrend, nach links abgekommen und voll in einen parkenden PKW gekracht.
Zwei Schrotthaufen
Durch die Wucht des Aufpralles drehte sich das unfallverursachende Fahrzeug um 180 Grad und kam mit der Front in Richtung Retz zum Stehen. Der geparkte PKW wurde aus seiner Stillstandsposition weggeschleudert, in der Unfallendlage stand er quer zur Fahrbahnlängsachse. Beide PKWs waren Fälle für den Schrottplatz.
Wer saß am Volant?
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte saß ein 30-jähriger Haugsdorfer am Straßenrand uns soll dem erhebenden Polizeibeamten sogleich erklärt haben: "I bin ned gfohrn."
Der Fahrersitz war jedoch verwaist und am Beifahrersitz befand sich ein bewusstloser Haugsdorfer (ebenfalls 30 Jahre). Auch dieser verfügte über keine Lenkerberechtigung, wenngleich das Unfallfahrzeug auf ihn zugelassen war.
Angeklagter will Kfz nicht gelenkt haben
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg fasste nun den am Straßenrand sitzenden Haugsdorfer als Lenker des PKWs ins Recht und legte ihm einerseits die fahrlässige schwere Körperverletzung des Beifahrers (doppelter Kieferbruch) unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last und andererseits die Verleumdung seines Beifahrers: Der (durch den Unfall ebenfalls, wenn auch nur leicht verletzte) Angeklagte hatte nämlich gegenüber einem Polizeibeamten behauptet, der Zulassungsbesitzer hätte seinen PKW selbst gelenkt.
Angeklagter leugnete auch in der Hauptverhandlung
Bei seiner leugnenden Verantwortung blieb der Angeklagte auch in der Hauptverhandlung und bot einen Zeugen auf, der den Zulassungsbesitzer nach dem Besuch eines Lokales in der Znaimer Straße am Volant gesehen haben will.
Beide Haugsdorfer waren aber noch durstig und haben deshalb ihre Flüssigkeitsbalance noch in einem weiteren Lokal in der Znaimer Straße ins rechte Lot gebracht. Erst von diesem Lokal startete die Unglücksfahrt.
Tapferer Blutalkoholgehalt
Der angeklagte Lenker hatte einen unfallaktuellen Blutalkoholgehalt von 2,34 Promille, der Zulassungsbesitzer lag ebenfalls in diesem Bereich. Beide behaupteten nicht am Steuer gesessen zu sein - das war jedoch die einzige Erinnerung, ansonsten wollen beide über den Unfallhergang absolut nichts wissen.
Über den Alkoholkonsum machten beide nur unbestimmte Angaben, auf die diesbezüglichen Fragen der Richterin hörte man Äußerungen wie "Etliche Biere" oder "Genug".
Der Angeklagte gestand schließlich ein, dass er die letzten zwei Wochen durchgehend am Zechen war.
Faserabriebspuren sichergestellt
Dafür, dass der Angeklagte unmittelbar vor dem Unfall das Kfz gelenkt hat, spricht nicht nur die Situation beim Eintreffen der Polizei, es wurden auch Fasern der Kleidung des Angeklagten am Fahrersitz sichergestellt.
Die Korneuburger Richterin Lydia Rada, die über den Strafantrag als Einzelrichterin zu entscheiden hat, schüttelte nur den Kopf: "Soll etwa der Zulassungsbesitzer nach dem Unfall vom Lenker- auf den Beifahrersitz gekrochen und erst dann ohnmächtig geworden sein?"
Hauptverhandlung vertagt
Zur Einvernahme des am Unfallort ermittelnden Polizeibeamten wurde die Hauptverhandlung vertagt.
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