Bezirksgericht
Vater und Sohn stritten um Betrieb
BEZIRK (ag). Am Bezirksgericht Hollabrunn musste sich vergangene Woche eine Pensionistin aus Gaindorf verantworten, die eine Thujenhecke des Nachbarn auf ihrem Grund zurückschnitt. Nach mehrmaligem Auffordern unternahm der Nachbar nichts und da die Frau bereits befürchten musste, dass die Wurzeln ins Haus eindringen und die Hausfassade beschädigt werden könnte, schnitt sie den Teil der Hecke bis zur Grundstücksgrenze. Weiters wurde ihr vorgeworfen, die Thuje mit Spritzmittel totgespritzt zu haben, was aber nicht bewiesen wurde. Nachdem der Nachbar zuerst behauptete, die Nachbarin habe über die Grundstücksgrenze hinweg geschnitten, konnte dann geklärt werden, dass die Thujen genau an der Grenze eingesetzt werden und die Frau (eigentlich) nach ihrem Recht die Thuje auf ihrer Seite des Gartens geschnitten hab. Der Rechtsanwalt der Angeklagten beantragte einen Freispruch, dem Richter Erhard Neubauer stattgab, mahnte die Frau dennoch, nicht mehr zu schneiden und beide, Ruhe einkehren zu lassen, denn vieles sei mittels Kameras beweisbar.
Sohn bedrängte Vater
In einer Ortschaft im Retzer Land zeigte der Vater seinen Sohn wegen Körperverletzung an. Der Sohn habe ihn zu einem Regal hingedrückt, das zerbrach, wodurch er Schnittwunden erlitt und um Hilfe rief. Der 75-Jährige würde sich gern innerhalb des gemeinsamen Weinbaubetriebes mehr zur Ruhe setzen, möchte den Betrieb aber nicht seinem Sohn überschreiben. Aus diesem Grund kommt es des öfteren zu Streitigkeiten. Der Sohn sah das Verhalten seines Vaters als überzogen an. 2 Wochen gab es danach keinen Kontakt, danach arbeitete man wieder zusammen, wie es in einer ländlichen Familie üblich ist. Richter Erhard Neubauer regte an, die Firmen aufzuteilen und sich einen Mediator zu Hilfe zu ziehen. Bezirksanwältin Marion Reinwein beantragte keine Diversion. Der Sohn erhielt 100 Tagessätze zu 13 Euro Strafe und die Übernahme der Strafkosten. Dafür erbat er sich noch drei Tage Bedenkzeit.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.