Verkehrshölle jetzt entschärft!

- Seit die Geschwindigkeitsinformationstafel bei der Ortseinfahrt aufgestellt wurde, fahren die Lenker wesentlich disziplinierter. Foto: jm
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800 LKWs pro Woche belasten die Obernalber massiv, BH verfügte eine 30-km/h-Beschränkung im Ortsgebiet.
OBERNALB (jm). 40 LKWs und über 200 PKWs pro Tag bewegen sich in den Stoßzeiten durch das Ortsgebiet von Obernalb. Der Wahl-Obernalber Professor Gerald Dick hat diese Zahlen in einer privaten Zählung im Sommer erhoben, ein Sachverständiger hat die äußerst belas-tende Verkehrssituation durch eine Messung im November bestätigt: In einer Woche fuhren 800 LKWs durch Obernalb. Sie verursachten eine erhebliche Lärm- und Feinstaubbelastung und waren oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.Mit 120 km/h durch den Ort
Gerald Dick hat sich vor zwei Jahren ein Haus in Obernalb gekauft, das an der Kreuzung nach Obermarkersdorf liegt. „Kinder und ältere Leute sind extrem gefährdet, halten sich doch viele Fahrer nicht an die geltenden 50 km/h“, erklärt der Obernalber. Fahrzeuge, die von Pulkau kamen, verringerten bei der Ortseinfahrt nicht ihre Geschwindigkeit. „Bei Radarkontrollen wurden im Ortsgebiet sogar 120 km/h gemessen“, weiß Gerald Dick zu berichten. „Bisweilen war es für die Obernalber nicht möglich, die Straße im eigenen Ort zu queren, was die Nerven bei manchen schon blank liegen ließ.“ Dick ersuchte die Stadtgemeinde Retz in einem Schreiben, sich der Sache anzunehmen.
Bgm. Helmut Koch, der selbst in Obernalb wohnt und von der unhaltbaren Verkehrssituation betroffen war, ließ eine Geschwindigkeitsinformationstafel (Radar: „Sie fahren xy km/h“) aufstellen. Ein erster Erfolg, denn die AutofahrerInnen sind seither wesentlich disziplinierter unterwegs und tragen so zu einer Entschärfung der Verkehrssituation bei. Der Professor ging aber noch einen Schritt weiter. Er stellte ein Ansuchen an die BH Hollabrunn um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Obernalber „Nadelöhr“. Eine Verkehrsverhandlung wurde im Dezember angesetzt, das Ergebnis ist für den Initiator höchst erfreulich: Die BH verfügte aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs eine 30-km/h-Beschränkung im Ortsgebiet von Obernalb.
Fahrverbot für 7,5 t LKWs?
Wiewohl Gerald Dick durch die erreichten Maßnahmen die Sicherheit und die Lebensqualität in Obernalb erhöhen konnte, denkt er an weitere mögliche Maßnahmen: ein zusätzlicher Fußgängerübergang, Verkehrsinseln oder eine Fahrbahnverschwenkung oder an 3D-Bodenmarkierungen. „Ein Fahrverbot für 7,5 t LKWs wie in vielen Städten Niederösterreichs wäre auch ein Ansatz“, so Gerald Dick.
Zur Sache:
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verfügt gemäß § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gemeindegebiet von Retz nachstehende Verkehrsmaßnahme: Das Befahren der Landesstraße B 35 ist von km 53,950 bis km 53,860 in Fahrtrichtung Pulkau mit einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h verboten. Dieses Verbot ist durch das Aufstellen der Verkehrszeichen gemäß § 52 lit a Z 10a StVO 1960 „Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)“ und § 52 lit a Z 10b StVO 1960 „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ jeweils mit der Aufschrift „30“ kundzumachen. Gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
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