Wegen Schulden Straftat erfunden
Angeblich 11.000 Euro Strafen wegen Parkens in der Kurzparkzone.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Es ist allgemein bekannt, dass die Bundeshauptstadt die höchste Parkometergebühr einhebt (zwei Euro pro Stunde) und für Vergehen nach dem Parkometergesetz österreichweit die höchsten Strafen vom Magistrat verhängt und eingetrieben werden. Nach Aussage der angeklagten 24-j. ÖBB-Bediensteten hatte sie Strafen von rund 11.000 Euro angesammelt.
Um ihre Mutter mitleidig zu stimmen und sie zu einem finanziellen Zuschuss zu motivieren, zeigte die Frau bei der Polizeiinspektion Hollabrunn an, ihr sei am 15.6. an einer Tankstelle in Schöngrabern das Portemonnaie mit 1.200 Euro gestohlen wurde.
Die Überprüfung der Aufzeichnungen der Tankstellen-Videokamera ergab, dass die Angeklagte mit ihrem PKW zu der von ihr angegebenen Tatzeit nicht bei der Tankstelle war.
Nach Vorhalt der polizeilichen Recherchen gab sie sogleich zu, die angezeigten Straftaten erfunden zu haben.
Damit hat die Frau gleich zwei Vergehen nach dem Strafgesetzbuch verwirklicht, nämlich eine falsche Beweisaussage vor der Kriminalpolizei und die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.
Richter Manfred Hohenecker zeigte sich von seiner gütigen Seite, die verhängte dreimonatige Bewährungsstrafe scheint im Strafregister nicht auf. "Ich will Ihnen die Karriere bei den ÖBB nicht verbauen" - meinte er in der Urteilsbegründung.
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