Weinlesefest: BH verteilt Anzeigen
Nach einer Anzeige der WK wurden alle Vereine und Landwirte befragt.
BEZIRK (ae). Beim Retzer Weinlesefest verköstigen seit vielen Jahren Vereine, Gastronomiebetriebe und Landwirte die zahlreichen Gäste. Im vergangenen Jahr 2014 stieß das traditionelle und jährlich stattfindende Fest aber der Wirtschaftskammer sauer auf.
Anzeige Wirtschaftskammer
Es würden Speisen und Getränke ohne entsprechende Gewerbeberechtigung verkauft, das dürfen gemeinnützige Organisationen aber nur an drei Tagen im Jahr, begründete die Wirtschaftskammer Hollabrunn in ihrer getätigten Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn.
Frist wurde überschritten
Und manche der Teilnehmer des Bezirksweinlesefestes hätten diese Frist bereits überschritten, was eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Die Beamten der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn luden daraufhin insgesamt 36 Personen, die beim Weinlesefest ausgeschenkt hatten, zu einer Befragung vor. Bezirkshauptmann Stefan Grusch kam zu folgendem Ergebnis nach den Einvernahmen: „Es wird Anzeigen geben. Vier oder fünf werden es sicher sein.“
Der Grund für die von der BH verhängten Strafen: Verstöße gegen die Drei-Tage-Regel in einigen Fällen und das Fehlen von Gemeinnützigkeit bei anderen.
Gemeinnützigkeit fehlte
„Letztere“, so BH Grusch, „dürften beim Weinlesefest gar nicht mittun ohne entsprechende Gewerbeberechtigung.“
Tourismusobmann und Organisator des Weinlesefestes, Reinhold Griebler, nach dem Spruch der Bezirkshauptmannschaft: „Wir müssen für die Zukunft eine Lösung finden, mit der wir sicher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben.“
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