Windparkabstimmung ungültig
Die Volksbefragung in Grabern im Jänner war gesetzeswidrig.
GRABERN (ae). Im heurigen Jänner führte die Gemeinde Grabern eine Volksbefragung durch, die mit knapp 55 Prozent, (um 58 Stimmen mehr pro Windkraft), für den Bau eines Windparks ausging. Gegen dieses Ergebnis klagte kurz darauf die Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Grabern“ die Gemeinde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), weil sie die Fragestellung und einige Vorgänge bei der Abstimmung als nicht gesetzeskonform empfand.
Gesetzeswidrig
In seinem Urteil, das am 24. September 2013 der Gemeinde und der Initiative zugestellt wurde, kommt der VfGH in einer mehrseitigen Ausführung zu dem Schluss, dass die Verordnung der Gemeinde zur Volksbefragung gesetzwidrig war, und sie daher auf falschen Grundlagen beruhte, wobei auch die Unklarheit der Fragestellung kritisiert wurde. Leopold Dungl vom „Landschaftsschutz Grabern“ sieht sich durch das Urteil bestätigt und meint: „Das ist jetzt keine Geschichte, über die man einfach hinweggehen kann. Der Gemeinderat hat noch im April 2013 einen Beharrungsbeschluss gefasst und einen Gestattungsvertrag mit Windkraftbetreibern abgeschlossen. Der VfGH redet aber in seiner Urteilsbegründung von völlig unsachlichen Argumenten. Ich sehe das als Verfassungskrise in der Gemeinde.“
Warten auf Landesentscheid
Bürgermeister Herbert Leeb sieht die Sache eher gelassen. Zum Urteil meinte er gegenüber den Bezirksblättern: „Ich bin noch nicht zum Durchlesen des gesamten Inhaltes gekommen. Aber unabhängig vom Inhalt des VfGH-Urteils müssen wir ohnehin einmal abwarten, wie das Land Niederösterreich nach dem Windkraftstopp entscheidet. Fällt dann das Gebiet der KEM und damit auch von Grabern nicht in eine Zone, in der künftig Windparks errichtet werden dürfen, ist die Geschichte sowieso vom Tisch.“
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