Arbeiterkammer Hollabrunn
1,56 Millionen Euro für die Arbeitnehmer
Über 8.500 Kontakte zu Dienstnehmern mit Fragen und Problemen hatte die Arbeiterkammer Hollabrunn im Jahr 2022.
HOLLABRUNN. Die Corona-Nachwehen waren im Jahr 2022 für den Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Hollabrun, Martin Feigl durchaus noch spürbar:
"Nach den anstrengenden drei Pandemiejahren war einigen Betrieben merkbar die Luft ausgegangen. Die große Insolvenzwelle, die zu Beginn befürchtet wurde, war zwar ausgeblieben, 406.000 Euro aus dem Insolvenzsicherungsfond mussten wir dennoch für die Arbeitnehmer holen."
Die Corona-Zeit habe allerdings auch die Bindung zur Arbeiterkammer gefördert, erklärt AK-Vorstandsmitglied Kammerrat Christian Kauer:
"Die Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeiterkammer war in dieser Phase sehr groß, wir freuen und dennoch sehr, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so großes Vertrauen in uns gesetzt haben, dass wir nach dem Bundesheer und der Polizei, das drittgrößte Vertrauen beim Vertrauensindex erreichten."
Pflegestufe 4 zuerkannt
Die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren vielfältig und reichten von arbeitsrechtlichen Fragen, über Sozialrecht bis hin zum Konsumentenschutz. Unter anderem auch der Fall eines Herrn, der bei der Pensionsversicherungsanstalt aufgrund einer Erkrankung der Augen um Pflegegeld ansuchte. Nach der Untersuchung bei der PVA stellte sich heraus, dass bei Herrn K. eine hochgradige Sehbehinderung bzw. Blindheit ausgeschlossen werden kann. Er wandte sich an die AK Bezirksstelle Hollabrunn und es wurde Klage gegen die PVA eingebracht. Bei der Untersuchung durch die gerichtlich beeideten Sachverständigen wurde dann - im Gegensatz zur Untersuchung bei der PVA - festgestellt, dass Herr K. durch seine Krankheit an einer Netzhautveränderung der Augen leidet und diagnosebezogen als blind zu bezeichnen ist. Somit wurde ihm die Pflegestufe 4 zuerkannt. Martin Feigl freute sich über das Ergebnis und erklärte:
"Bei Pensionen und Pflegegeldeinstufungen müssen wir leider feststellen, dass immer mehr Personen durch die PVA von Haus aus abgelehnt werden bzw. sehr niedrig eingestuft werden. Leider ist es dann nur mehr am Klagsweg möglich, hier eine Änderung des Bescheides der PVA zu erwirken, was in vielen Fällen sehr schwierig umzusetzen ist. Besonders wenn kein Berufsschutz vorliegt."
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