Arbeitsmarkt Bezirk Hollabrunn
Arbeitslosigkeit sinkt weiter
Vom Arbeitsmarkt kommen weiterhin deutliche Signale der Entspannung. Derzeit spiegeln sich die Effekte des Krieges, der Sanktionen gegenüber der russischen Föderation, sowie die steigenden Energiepreise und Engpässe bei vielen Rohstoffen noch nicht in den Arbeitslosenzahlen wider, mittelfristig wird sich das aber wohl ändern.
BEZIRK HOLLABRUNN. Aktuell befinden sich die Arbeitslosenzahlen weiterhin auf Sinkflug, sodass die Statistik Ende März mit 1.212 Vorgemerkten auch im Hollabrunner Bezirk wieder ein kräftiges Minus gegenüber den Vormonaten ausweist. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Arbeitslosigkeit um 21,1% (- 324 Personen) zurück. Männer und Frauen können gleichermaßen von dieser positiven Entwicklung profitieren. „Selbst für die Gruppe der Über-Fünfzigjährigen eröffnen sich, aufgrund der starken Arbeitskräftenachfrage, nun wieder neue Chancen“ analysiert AMS-Geschäftsstellenleiter Peter Kirchner.
Langzeitarbeitslosigkeit
Sehr erfolgreich verlaufen auch die Aktivitäten, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Mit 273 Arbeitslosen (117 Frauen und 156 Männer), die bereits 1 Jahr oder länger auf Jobsuche sind, liegt man Ende März deutlich, und zwar um 31,2%, unter dem Niveau des Vorjahres. Das Vorkrisenniveau konnte aber leider noch nicht erreicht werden. Im März 2020 lag die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Bezirk bei 243 Personen.
„Für die nächsten Wochen und Monate bleibt dieses Thema daher ganz oben auf der Prioritätenliste“, so Kirchner, der mit seinem Hollabrunner AMS-Team den noch günstigen Wind auf dem Arbeitsmarkt nützen will, so lange es möglich ist. 372 gemeldete offene Stellen Ende März sind eine gute Ausgangsbasis für diese Bemühungen. Intensivierte persönliche Beratung und Vermittlung, gepaart mit finanziellen Förderungen, sollen die Langzeitarbeitslosigkeit weiter senken. So wurden für die Hollabrunner Arbeitsuchenden bereits im ersten Quartal des heurigen Jahres 2.265 Vermittlungsvorschläge getätigt.
Ukrainekrise
Ende März waren in Hollabrunn noch keine vom Krieg vertriebenen Ukrainer_innen vorgemerkt. Die gesetzliche Voraussetzung für eine Anmeldung beim AMS ist die polizeiliche Registrierung und der Besitz eines Ausweises für Vertriebene, der den Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt. „Wir sind aber gut vorbereitet, um die Betroffenen bei ihren Anliegen zu unterstützen“ versichert der AMS-Leiter. Um in einem Unternehmen arbeiten zu können, müssen die Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen.
Umfangreiche Informationen, auch mehrsprachig, für die betroffenen Personen selbst und interessierte Betriebe finden sich auch auf der AMS-Homepage www.ams.at
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