2018: Neues in vielen Lebenslagen

Heuer stellt die Europäische Zentralbank die Ausgabe von 500 Euro-Scheinen ein. Sie werden langsam aber sicher verschwinden.               Foto: Archiv
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(ae). Heuer wird der 500-Euro-Schein langsam verschwinden, weil die Europäische Zentralbank (EZB) mit der Ausgabe aufhört. Als Grund wird genannt, dass Terrorfinanzierung und Geldwäsche ohne 500er besser bekämpft werden können. Die Bankomatgebühren sind mit 1. Jänner auch verschwunden, sie dürfen außer in Ausnahmefällen den Kunden nicht mehr verrechnet werden. Außerdem müssen Bankkunden bei Kontoüberziehungen informiert werden.

Neues Waffengesetz

Ebenfalls aus Gründen der Terrorismusbekämpfung hat das EU-Parlament ein neues Waffengesetz beschlossen, wodurch auf Waffenbesitzer einige Änderungen zukommen. Am weitesten geht dabei das Verbot von halbautomatischen Waffen mit großen Magazinen, das sind Langwaffen mit als zehn und Pistolen mit mehr als 20 Schuss. Davon sind fast alle halbautomatischen Gewehre von Jägern und Sportschützen und etliche Pistolen betroffen.

Baugewerbe

Seit 1. Jänner gelten im Baugewerbe strengere Meldevorschriften für Teilzeitkräfte und fallweise Beschäftigte. Und es soll auch strenger kontrolliert werden, um Sozialbetrug und Unterentlohnung zu verhindern.

Pflegeregress abgeschafft

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt 2018 auch eine Erleichterung, weil der Pflegeregress abgeschafft wurde.
Beim Arzt und in der Apotheke endet die Zettelwirtschaft. An die Stelle der bisherigen Überweisung tritt das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS). Stufenweise wird auch die E-Medikation eingeführt, wodurch auch Rezepte entfallen werden.
Neu ist auch die elektronische Autobahnvignette, die auf den Internetseiten der ASFINAG bestellt werden kann. Sie kostet mit 87,30 das gleiche wie die Klebevignette, dafür entfällt das Aufkleben und abkratzen, und weil im System nur das Kennzeichen erfasst ist, gilt sie bei Wechselkennzeichen auch für mehrer Fahrzeuge und bei Scheibenbruch gibt es auch kein Problem. Neues gibt es auch bei der §57a-Überprüfung bei Kfz: Ab Mai dürfen Fahrzeuge nach Feststellung schwerer Mängel bei der Überprüfung nur noch zwei Monate weiter verwendet werden und bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung sofort aufgehoben werden.

Notsignal in Zukunft Vorschrift

Ab 31. März müssen neu genehmigte Pkw und Lkw bis 3,5 t über ein eCall-System verfügen. Dieses automatische Notrufsystem verfügt über einen Crash-Sensor, der bei einem Unfall ein Notsignal aussendet und mit dem auch die genaue Position des Fahrzeuges für die Rettungskräfte übermittelt wird.
Noch ein paar Neuerungen in Kürze: Ab dem kommenden Schuljahr gibt es keine Hauptschule mehr, dafür tritt das neue Schulautonomiepaket in Kraft. Gegen Ende des Jahres kommt eine neue Einheitsübersetzung der Bibel.

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