Verbotene Liebe mit 13-jähriger
Liebesbeziehung mit Folgen: Schülerin wurde mit 14 Jahren Mutter
HELDENBERG/KORNEUBURG (mr). Ein im Gemeindegebiet von Heldenberg wohnhafter beschäftigungsloser 20-jähriger musste sich letzte Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen, nämlich einer im Tatzeitraum 13-jährigen Schülerin, verantworten.Der Angeklagte lernte das Mädchen aus dem Bezirk Horn im Sommer 2016 kennen, wenige Wochen vor ihrem 14-ten Geburtstag begann eine Liebesbeziehung, die eine Schwangerschaft zur Folge hatte.
Der junge Mann war insoweit geständig, als er von der Unmündigkeit der Schülerin Kenntnis hatte, behauptete aber stets Kondome verwendet zu haben, weshalb er nicht der Vater sein könne. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten, wonach seine Vaterschaft als erwiesen gilt, widerlegte seine Schutzbehauptung. Ein Schöffensenat verhängte eine zweijährige, teilbedingte Haftstrafe, davon drei Monate unbedingt (Strafdrohung bis 15 Jahre). Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt beanspruchte drei Tage Bedenkzeit.
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